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Energiepreise

Erstes Quartal 2022: Gas- und Strompreise auf Rekordniveau

Das Vergleichsportral Check24 hat Preissteigerungen von 23 bis 93 % ab Dezember festgestellt. Die Bundesregierung hat unterdessen einen Gesetzesentwurf zur Absenkung der EEG-Umlage vorgelegt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Endkundenpreise für Gas und Strom liegen im ersten Quartal 2022 auf Rekordniveau. Der Gaspreis hat aktuell einen neuen Höchstwert erreicht: Ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh zahlt im März 2022 für Gas bei Neuabschluss durchschnittlich 3.305 € (16,5 Cent/kWh). "Das ist so viel wie nie zuvor", teilt das Vergleichsportal Check24 mit. Im Dezember des Vorjahres lag der Preis noch bei 2.036 € - ein erneuter Anstieg um 62 %.

Aufgrund des Krieges in der Ukraine werden an der Europäischen Gasbörse (European Gas Spot Index THE) im März durchschnittlich 158 € pro MWh fällig (Stand: 15.3.). Im Februar waren es noch 82 €/MWh - ein Plus von 93 %. "Verbraucher haben diesen Winter eine bislang einzigartige Welle an Gaspreiserhöhungen erlebt", sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. "Zum Teil haben Versorger mehrfach Preise nach oben angepasst. Dies war vor allem den stark gestiegenen Einkaufspreisen geschuldet. Durch den Russland-Ukraine-Krieg sind auch weitere Preissteigerungen nicht auszuschließen."

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Strompreise weiter auf Rekordniveau

Nach einer leichten Erholung im Februar sind die Strompreise für Verbraucher wieder gestiegen und landen nur knapp unter dem Rekord aus dem Januar. Im aktuellen Monat kosten 5.000 kWh Strom durchschnittlich 2.098 € (42,0 Cent/kWh). Im Dezember des Vorjahres lag der Preis noch bei 1.704 € - ein erneuter Anstieg um 23 %.

Im März 2022 kostet eine Megawattstunde an der Leipziger Strombörse EEX durchschnittlich 283 € (Stand: 15.3.). Zum Vergleich: Im Februar kostete eine Megawattstunde 123 € – ein Plus von 130 %.

"Die hohen Energiepreise im Großhandel werden erst mit etwas Verzögerung vollumfänglich bei privaten Strom- und Gaskunden ankommen", sagt Suttner. "Denn wenn die bereits vor der Krise beschafften Energiemengen der Energieversorger verbraucht sind, werden sie noch mehr zu den aktuell teuren Börsenpreisen einkaufen müssen. Dann werden sich auch die Preise für ihre Kunden weiter erhöhen."

Koalitions-Entwurf zur Abschaffung der EEG-Umlage

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Entwurf des Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher vorgelegt. Mit dem Gesetz soll nach Willen der Fraktionen eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten erreicht werden. Zu diesem Zweck soll die EEG-Umlage früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden.

Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds. Diese erfolge in einem zweiten Schritt durch die bevorstehende EEG-Novelle im Rahmen des Sofortprogramms, zu der die Bundesregierung im Frühjahr 2022 einen Gesetzentwurf vorlegen wird.

Um sicherzustellen, dass die Entlastung unterjährig auch tatsächlich ab dem 1. Juli 2022 an die Verbraucher weitergegeben wird, sollen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz vorgenommen werden, die den verschiedenen Vertragsverhältnissen angemessen Rechnung tragen, heißt es in dem Entwurf.

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