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CO2-Senken

EU will mehr CO₂-Senken über Wald und Moore

Mit der neuen LULUCF-Verordnung will die EU das Ziel, die Einbindung von CO2 in Wäldern und Böden bis 2030 auf 310 Mio. t pro Jahr verbessern. Noch ist das allerdings nicht trockenen Tüchern.  

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU hat sich auf neue Klimaschutzziele für Wälder und Böden bis 2030 geeinigt. Dazu wurde die EU-Landnutzungsverordnung im Trilogverfahren zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament überarbeitet und an das ambitioniertere EU-Klimaziel (mind. 55% Treibhausgasminderung ggü. 1990) angepasst.

Das neue Klimaziel der EU für Wälder und Böden führt im Zusammenspiel mit den anderen Bausteinen des „Fit for 55“-Pakets nun dazu, dass die EU ihr bisheriges Klimaziel übertreffen kann. Statt der bisher angekündigten und bei den Vereinten Nationen hinterlegten Treibhausgasminderung von 55 % (ggü. 1990) sind nun 57% möglich. Damit sichert die EU ihre Klimaziele robust ab und wird ihrer Rolle als Vorreiter gerecht. Bis die EU ein höheres Ziel formell mitteilen kann, müssen die derzeit noch laufenden Legislativverfahren zum „Fit for 55“-Paket abgeschlossen werden, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit.

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Moore und Wälder als Senken

Die Landnutzungsverordnung ist der Rechtsrahmen für Klimaschutz im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF). Mit der überarbeiteten LULUCF-Verordnung gibt sich die EU das Ziel, die Einbindung von CO2 in Wäldern und Böden bis 2030 auf 310 Mio. t pro Jahr zu verbessern. Die geltende LULUCF-Verordnung verfolgte bisher nur ein Ziel von 225 Mio. t. Zuletzt lag die Netto-Einbindung von CO2 in der EU zwar noch bei rund 268 Mio. t, allerdings bei abnehmender Tendenz. Diese Entwicklung soll mit der LULUCF-Verordnung umgekehrt werden.

Die überarbeitete LULUCF-Verordnung enthält ein gemeinschaftliches EU-Ziel, das mit national verbindlichen Zielen auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt wird. Die Mitgliedstaaten müssen selbst Maßnahmen ergreifen, um diese Vorgaben einzuhalten. Deutschland stimmt den Großteil seiner eigenen Maßnahmen, die bis 2030 erfolgen sollen, aktuell im Klimaschutzsofortprogramm bzw. im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in der Bundesregierung ab.

Der sogenannte LULUCF-Sektor (land-use, land-use change and forestry) ist laut BMWK unverzichtbar in den deutschen Bestrebungen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Nur wenn Wälder und Böden weiter Jahr für Jahr Kohlenstoff aus der Atmosphäre aufnehmen, könnten wir verbleibende Restemissionen kompensieren. Dabei arbeiten intakte Öko-Systeme nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für Biodiversität, Naturschutz und Klimaanpassung. „Wiedervernässte Moore und natürliche Wälder können damit ihre Rolle als natürliche Klimaschützer noch besser erfüllen. Das ist ein wichtiger Beitrag, um gezielt gegen die Klimakrise anzugehen“, sagt auch Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesumweltministerium.

Nähere Details der Einigung

  • Das gemeinschaftliche EU-Ziel zur Einbindung von 310 Mio. t CO2 ist ein verbindlicher Baustein, um den Weg in die Klimaneutralität zur Jahrhundertmitte zu beschreiten und gleichzeitig die internationalen Verpflichtungen der EU unter der UN-Klimarahmenkonvention und dem Übereinkommen von Paris zu erfüllen.
  • Die Einigung führt zu einer Ambitionssteigerung: Auf das 55%-Ziel dürfen laut EU-Klimagesetz (von 2021) nur 225 Mio. t Senke aus dem LULUCF-Sektor angerechnet werden. Das Ziel der LULUCF-Verordnung ist es, eine natürliche CO2-Senke von 310 Mio. t. Die Differenz von 85 Mio. t dient daher der Übererfüllung des 2030-Ziels, das damit um gut zwei Prozentpunkte übertroffen werden dürfte.
  • Die Überarbeitung vereinfacht die LULUCF-Verordnung und beendet deren bisheriges Anrechnungssystem mit Referenzwerten in 2025. Danach nutzt die neue LULUCF-VO Emissionsinventare und passt sich so an die Architektur der EU-Klimaschutz-VO (ESR) an. So wird jeder MS gemäß seiner anteiligen Landfläche auf ein Ziel zur Verbesserung der Senke gegenüber dem Bezugszeitraum 2016-18 verpflichtet. In 2030 soll EU-weit die Verbesserung damit zusammen 42 Mio. t erreichen. Die neugefasste LULUCF-VO schreibt zudem vor, dass die Mitgliedstaaten bereits im Zeitraum von 2026 bis 2029 die Einbindung von CO2 in Summe nachweisbar verbessern.
  • Für die Zielerreichung dürfen die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen auf Reserven in begrenztem Umfang zurückgreifen und (Bilanz-)Gutschriften untereinander handeln.
  • Zudem billigt die LULUCF-VO den MS Ausnahmetatbestände zu, unter denen Emissionen aus der Bilanz herausgerechnet werden dürfen. Dazu zählen das Auftreten natürlicher Störungen (z.B. Waldbrände, Kalamitäten), nachteilige Entwicklungen aufgrund der Klimaerwärmung (Dürren, Trockenheit) oder die Folgen der Nutzung organischer Böden.
  • Mit der Einigung wird ein Governance-Mechanismus in die Verordnung aufgenommen, der auch Maßnahmen vorsieht, die zu ergreifen sind, wenn ein Mitgliedstaat sein nationales Ziel im zweiten Zeitraum nicht erreicht.
  • Bis Ende des Jahres sollen die Verhandlungen in weiteren Dossiers wie dem Europäischen Emissionshandel (ETS) sowie zum weiterentwickelten Emissionshandel für Gebäude und Verkehr sowie dem Klimasozialfonds abgeschlossen werden.
  • Zu den CO2-Grenzwerten und zur EU-Klimaschutz-Verordnung (ESR) haben sich Mitgliedstaaten und das Europäischer Parlament sowie die EU-Kommission bereits am 27. Oktober bzw. 08. November geeinigt.

Weitere Details können Sie hier nachlesen.

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