Die umstrittene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)könnte Anfang 2016 in Kraft treten. Gestern hat Deutschland dazu das Notifizierungsverfahren bei der EU eingeleitet, berichtet der Fachverband Biogas.
Die AwSV hat nach Ansicht des Verbandes weitreichende Folgen besonders für Biogasanlagen-Betreiber.
Änderungsvorschläge des Landwirtschaftsministeriums bleiben unberücksichtig
Der Fachverband bedauert, dass sich am Inhalt der bereits im Mai 2014 vom Bundesrat verabschiedeten AwSV trotz massiver Kritik aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium nichts mehr geändert habe. Das Ministerium hatte u.a. kritisiert, dass auch landwirtschaftliche Betriebe mit sogenannten JGS-Anlagen (Einrichtungen zur Lagerung und Behandlung von Jauche, Gülle und Sickersäften) unter die AwSV fallen. Tritt die AwSV in der jetzigen Form in Kraft, dürften nur noch Fachfirmen Baumaßnahmen durchführen und es ist eine Leckageerkennung an den Behältern nötig.
Lange Mindestlagerkapazität
Weitere Auflagen für neue und bestehende Anlagen, die Substrate landwirtschaftlicher Herkunft einsetzen, sind die Umwallung der Anlagen und eine Lagerkapazität von neun Monaten. Beides müssen die Betreiber nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von fünf Jahren umsetzen. Gerade die Mindestlagerkapazität könnte die Biogaserzeuger finanziell bis zur Existenzgefährdung belasten, befürchtet der Fachverband. Auch würden Gülle vergärende Anlagen gar nicht mehr gebaut, obwohl sie aus Klimaschutzgründen besonders sinnvoll wären. Denn wegen des größeren Gärvolumens müssten sie besonders viel Geld für neue Behälter in die Hand nehmen.
Verband fordert Investitionsförderung
Aber auch Abfallvergärungsanlagen sind stark betroffen, weil sie zukünftig doppelwandig und mit Leckanzeige ausgeführt sein müssen. Damit würden also genau die Anlagen in den Ruin getrieben, die gesellschaftlich gewollt sind und ja heute schon ihren Klimabeitrag leisten. Der Fachverband Biogas fordert daher ein Beratungs- und Investitionsförderprogramm, das Landwirte und Behörden dabei unterstützt, die neuen Auflagen sach- und praxisgerecht umzusetzen.