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Flexibilisierung: „Politik darf nicht weiter untätig bleiben!“

Das Netzwerk „Flexperten“ ermahnt die Politik, jetzt zügig die Flexibilitätsprämie zu verlängern und so die regelbare Leistung der Anlagen zu nutzen. Mit einer geschickten Reform des EEG würde das sogar zu sinkenden Kosten für Verbraucher führen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Zahl der Betreiber, die sich bei der Flexibilisierung ihrer Biogasanlage auf die langfristigen Erfordernisse des Strommarktes einstellen, hat sich inzwischen vervielfacht. Der Anteil von Anlagen mit einem Leistungszubau von mehr als 200 % lag im 1. Halbjahr 2018 schon bei über 25 % und wächst rasch weiter, meldet das Netzwerk „Flexperten“, in dem sich Firmen, Berater, Planer und Wissenschaftler zusammengeschlossen haben, um die Flexibilisierung von Biogasanlagen voranzubringen. Ein Leistungszubau von 200 % bedeutet eine dreifache Leistung der BHKW mit einer Stromeinspeisung an nur 8 von 24 Stunden.


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Lücken schließen, ohne mehr Biomasse zu verbrauchen


Die Mehrzahl der aktuell laufenden Flexibilisierungsprojekte sei darauf ausgelegt, bei guter Versorgung mit Wind- und Solarstrom die BHKW konsequent abzustellen und in Zeiten von Versorgungsengpässen ein Vielfaches an Strom zu erzeugen, ohne mehr Biomasse zu verbrauchen. „So werden Biogasanlagen zu Speicherkraftwerken. Flexible Biogas-BHKW ersetzen Grundlastkraftwerke, entlasten die Stromnetze, senken die Kosten für Redispatch und Abregelungen“, fasst Flexperten-Sprecher Uwe Welteke-Fabriciuszusammen.

Es wäre fatal, wenn dieser Trend wieder unterbrochen wird – das drohe aktuell bei politischer Untätigkeit. Die Reform der Regelungen zur Flexibilisierungsprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetzes müssen deshalb möglichst zeitnah verlässlich in Gang kommen, damit die verunsicherten Betreiber diesen positiven Weg fortsetzen.


Flexprämie sollte neu geregelt werden


Die Flexprämie hat wegen verschiedener Hemmnisse und geringer Marktimpulse bisher nur zögernd gewirkt. Durch ihre Deckelung droht aktuell, dass die Investitionen eingestellt werden.


Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag „die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Wir werden die Kraft-Wärme-Kopplung CO2-ärmer ausgestalten und flexibilisieren. Wir wollen KWK-Anlagen und die Fernwärmeinfrastruktur ausbauen und effizienter machen“. CO2-ärmere KWK seien laut Flexperten insbesondere Biogasanlagen mit BHKW und Wärmenutzung oder Biomethan-BHKW.


Im ersten Schritt sollte die Deckelung dieser Flexprämie reformiert werden, um Rechtsunsicherheit auszuräumen, fordert das Netzwerk. Dafür müsse das EEG-KWKG-Änderungsgesetz („100-Tage-Gesetz“) mit einer entsprechenden Regelung möglichst bald verabschiedet werden. „Doch das allein genügt nicht, denn ein Großteil der Biogas-Bestandsanlagen bliebe damit von einer konsequenten Flexibilisierung ausgeschlossen. Viele Betreiber fallen inzwischen aus der Förderung mit der bisherigen Flexprämie heraus, weil diese nur für Anlagen wirkt, die weniger als 10 Jahre am Netz sind. Oder weil die Betreiber schon früh mit „kleinen“ Flex-Maßnahmen begonnen haben“, erklärt Welteke-Fabricius.


Regelung für Pioniere


Für Betreiber, die kleinschrittig in die Flexibilisierung investieren oder die Entwicklungen abgewartet haben, hat der Fachverband Biogas (FvB) das Konzept „Opti-Flex“entwickelt: Danach wird die bisherige Flexibilitätsprämie zeitlich gestaucht. Die Auszahlungsdauer würde – bei ansonsten gleichen Bedingungen, unter Abzug bereits erhaltener Förderung – bis auf fünf Jahre verkürzt. Zudem soll ein Effizienzsicherungskriterium sicherstellen, dass es zu keinen Mitnahmeeffekten kommt (Mindestlaufzeit je BHKW). Nur so sind Investitionen in die konsequente Flexibilisierung für alle geeigneten Anlagen finanzierbar.

Kurz: Damit Biogas zukünftig zur Versorgungsicherung beitragen kann, und um die Kosten der Energiewende zu mindern, müsse die Flexibilisierung des Anlagenbestands fortgesetzt werden.


Bio-Batterien ergänzen teure Stromspeicher


Ein positiver Nebeneffekt: Es konnte nachgewiesen werden, dass die Förderung durch die Flexibilitätsprämie durch sinkende Angebotspreise bei der Anschluss-Ausschreibung wieder an die Verbraucher zurückfließen werden.

Parallel dazu sind weitere positive Trends erkennbar. Die Forschung im Biogasbereich richtet sich auf flexiblere Biogaserzeugung. Erste Anlagen sind in der Lage, im Bedarfsfall innerhalb von Stunden die Biogasmenge drastisch zu erhöhen und die Biomassevorräte in einer Dunkelflaute oder Kältewelle massiv einzusetzen. Damit können „Bio-Batterien“ teure konventionelle Stromspeicher ergänzen.


Tipps für den Einstieg in die Flexibilisierung und das Ausschreibungsverfahren erhalten Sie auch in unserem neuen Ratgeber "Flexible Biogasanlagen". In dem 80seitigen Ratgeber stellen wir u.a. zehn verschiedene Flexibilisierungskonzepte vor, die als Beispiel für einen gelungenen Einstieg in die bedarfsgerechte Stromerzeugung gelten.

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