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Was die Erleichterung bei der Genehmigung Freiflächensolaranlagen bewirkt

Freiflächensolaranlagen sind entlang von Autobahnen und Schienenwegen privilegiert. So können Landwirte an dieser Art des Photovoltaik-Freiflächenausbaus teilhaben.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit Januar 2023 gibt es im Baurecht vereinfachte Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken. 80.000 ha Freiflächensolaranlagen bis 2030 – das ist nötig, um die politisch angestrebten Ziele beim Freiflächenausbau zu erfüllen, sagte Dr. Dominik Modrzejewski vom Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV) bei einem Online-Talk des LBV. Er wies auf einige neue Erleichterungen hin:

  • Freiflächensolaranlagen sind entlang von Autobahnen und Schienenwegen in einem Streifen von 200 m privilegiert. Das bedeutet, die Gemeinde kann den Bau genehmigen ohne eine Bebauungsplan aufstellen zu müssen. Der Landwirt kann dadurch Summe von 30- 50000 € sparen.

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  • Erneuerbare Energien liegen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit“. Damit haben sie in Abwägungsprozessen künftig Vorrang vor anderen Interessen.
  • Der Bau von Freiflächen-PV jetzt auf einem Korridor von 500 m (statt vorher 200m) entlang von Autobahnen und Schienenwegen möglich.

Bei PPA-Verträgen an Abschaltung denken!

Ein Pionier der ersten Stunde ist Gerhard Kümmerer, der seit 10 Jahren selbst Freiflächensolaranlagen gebaut hat und diese auch selbst betreibt. Er berichtet über die Abfolge beim Bau einer Freiflächen-PV-Anlage:

  • Los geht es mit dem B-Planverfahren, das 30-50000 € kostet. Man weiß dabei nicht, ob der Bebauungsplan zustande kommt, so dass das Geld auch verloren sein kann.
  • Durch Artenschutzgutachten und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange dauert der B-Plan mind. 2 Jahre, aber oft deutlich länger.

Kümmerer betont, dass sich auch kleinere Flächen ab einem halben Hektar rechnen können. Das liege auch daran, dass sie leichter ans Netz können. Für die Anbindung ans Netz gibt es eine Faustformel: Pro 1 MW lohnt sich ein Kilometer Erdleitung, so Kümmerer.

Trotz der Preise von 9 – 10 cent/kwh warnt er davor, PPA-Verträge abzuschließen, da bei eventuellen Abschaltungen hier kein Geld fließt. Die Abschaltungen seien nötig, wenn der Netzbetreiber die 50 Herzt im Netz nicht sicher stellen kann. Das ist natürlich vor allem mittags im Sommer der Fall. Der Netzbetreiber kann die Anlage von Ferne abschalten. Bei EEG-Anlagen werde hingegen der Preis weiter gezahlt.

Agri-PV auf 20 ha geplant

Michael Freiherr von Gemmingen von der Kraichgauer Güterverwaltung berichtete von der geplanten Agri-PV-Anlage auf einer 20 ha Fläche parallel zu A 6. Damit die EU-Prämie fließt, dürfen nur 3 ha (15 %) bebaut werden, auf dem Rest (85%) findet Landwirtschaft statt. Gemeinsam mit einer Bürgerenergiegenossenschaft (zu 25 % beteiligt) wurde eine Agri-PV-Gesellschaft gegründet, so von Gemmingen.

Geplant ist eine bifaciale Anlage (senkrecht stehend), die vor allem morgens und nachmittags Strom erzeugt, wenn die Preise höher sind als mittags. Gemmingen will 15 m zwischen den Modulen freilassen für die Landwirtschaft und die Fläche zu einer Biofläche machen, da der Düngerstreuer nicht eingesetzt werden kann. Die Eigenkapitalrentabilität schätzt von Gemmingen auf 7, 5 %. Die Gemeinde stand dem Plan sehr offen gegenüber, was auch daran liegt, dass 0,2 cent/kWh freiwillig an die Gemeinde fliessen.

Nur mit der Kommune!

Wenn Sie etwas planen, überlegen Sie, die Kommunen mit einzubeziehen, z.B. in einer Energiegenossenschaft, rät Juliane Vees vom LBV Baden-Württemberg. Vees ist selbst auch Landwirtin und betreibt eine 2 MW-Anlage. Diese gehört zu 50 % dem Betrieb Vees und zu 50 % der Kommune. Der Betrieb kümmert sich um die Pflege.

Vees rät: Kommen Sie früh mit den Bürgern ins Gespräch und stellen Sie die Pläne möglichst früh vor. Für Baden-Württemberg plädiert sie für kleinere und dezentrale Anlagen. Zum Preis sagt die Landwirtin: Landwirte sollten Flächen nicht für 2500 €/ha verpachten – da seien deutlich höhere Beträge möglich.

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