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BEE-Kritik an EEW-Novelle: Wirtschaftsministerium will Holz und Biogas massiv beschneiden

Das BMWK will bei der Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) die Bioenergie einschränken und fokussiert sich auch hier nur auf Reststoffe.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesministerium für Wirtschaft- und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf einer Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) vorgelegt. An der Verbändeanhörung war auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) beteiligt. „Die EEW-Novelle macht einen Schritt vor, aber gleichzeitig wieder drei zurück“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE. „Vor allem die massive Beschränkung der Bioenergie, aber auch das Aussparen solarer Anwendungen lässt die vielfältigen Möglichkeiten der heimischen Energieträger bei der Wärmewende außen vor. Somit bleibt das EEW ein Stückwerk.“

Geothermie nur ein erster Schritt

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Begrüßenswert sei die Einführung des neuen Fördertatbestandes Geothermie als sehr effiziente Form der Bereitstellung von Prozesswärme im Temperaturbereich bis 200 °C und von Kälte. „Geothermie in die Förderung aufzunehmen ist überfällig, kann aber nur ein erster Schritt sein, denn andere thermische Wärmelösungen wie Solarthermie und Concentrated Solar Power bleiben in der Förderkulisse weiter außen vor.“ Angesichts der Mammutaufgabe Wärmewende seien hier weitere Weichenstellungen notwendig.

Holzfeuerungen nicht förderfähig

Zudem sollen Holzfeuerungsanlagen aus der Prozesswärmeförderung ausgenommen werden. „Das ist völlig unverständlich, damit wird eine bislang erfolgreich geförderte erneuerbare Technologie abrupt gestoppt. Das muss revidiert werden“, fordert Peter. Äußerst kritisch sei auch die Beschränkung der Förderung auf die ausschließliche Nutzung holziger biogener Rest- und Abfallstoffe. „Unter diesen Umständen werden Industriebetriebe nicht in die Holzenergieanlagen investieren. Das Holzangebot unterliegt starken Schwankungen. Durch eine Einschränkung auf Baumschnitt und Erdbeerkisten lässt sich die Brennstoffversorgung nicht garantieren“, so Peter. Es müsse im Wesentlichen sichergestellt werden, dass die eingesetzten Hölzer nachhaltig erzeugt wurden.

Massiver Einschnitt für Biogasanlagen

Auch in die Förderung von Biogasanlagen greift die EEG-Novelle massiv und unbegründet ein. So soll die Förderung von Biogasanlagen in Modul 4 auf den Einsatz von „pflanzlicher primärer Biomasse“ auf 25 Masseprozent am Substratmix beschränkt werden. Das schließt laut BEE die rund 7.000 Biogasanlagen aus, die mehr nachwachsende Rohstoffe einsetzen, und begrenzt auch den Einsatz ökologisch besonders wertvoller Einsatzstoffe. Die Beschränkung sollte deshalb gestrichen werden. Werde an der Begrenzung „pflanzlicher primärer Biomasse“ festgehalten, sollte die Begrenzung analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Gebäude-Energie-Gesetz explizit die politisch nicht erwünschten Substrate begrenzen (maximal 40 % Getreidekorn oder Mais) und nur für Neuanlagen gelten. „Mit Blick auf die Back-up-Leistung der Biogasanlagen im künftig vor allem von Sonne und Wind getragenen Energiesystem ist die Beschränkung unverständlich“, so Peter. Auch die Vorgabe, dass mindestens 50 % des produzierten Biogases im Unternehmen selbst genutzt werden müsse, sei zu streichen. Das verhindere eine flexible und strommarktgeführte Fahrweise der Anlagen.

Entwurf soll dringend überarbeitet werden

Die Bundesregierung sollte sich nach Ansicht des BEE dringend noch mal zur Beratung zurückziehen und den Entwurf überarbeiten. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Prozesswärme liege aktuell bei nur 6 %. Durch die EEW-Reform drohe der niedrige Anteil zu stagnieren. „Die Förderung Erneuerbarer Energien muss ausgeweitet und darf nicht eingeschränkt werden. Alle Potenziale sind zu nutzen“, so Peter. Auch dass man die Beteiligung der Verbände durch kurze Fristen beschneide, sei fast schon zur traurigen Gewohnheit geworden. „Aber dass die Verbände zu einem bereits final abgestimmten Reformvorschlag Stellung beziehen sollen, ist neu und führt demokratische Beteiligungsprozesse ad absurdum“, so Peter.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

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