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Energiepolitik

Habeck im Energieausschuss: Weitere Einschränkungen bei Kohle und Öl geplant

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck berichtete den Bundestagsabgeordneten im Energieausschuss, welche weiteren Sanktionen Deutschland und die EU gegenüber Russland planen.

Lesezeit: 3 Minuten

Kurz bevor das Kabinett am Mittwoch das sogenannte „Osterpaket“ beschlossen hat, stand Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck den Abgeordneten im Klimaschutz- und Energie-Ausschuss Rede und Antwort. In seinem „Bericht zu den aktuellen Entwicklungen in der Energiepolitik im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine“, ging der Grünen-Politiker insbesondere auf Auswirkungen eines möglichen Energielieferstopps und mögliche präventive Gegenmaßnahmen ein, auf den nationalen Notfallplan Gas (Abschaltreihenfolge Industrie) und auf Überlegungen auf europäischer Ebene in Bezug auf Energie und Versorgungssicherheit.

Was die Frühwarnstufe bedeutet

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Schon in der vergangenen Woche hatte Habeck wegen des Streits mit Russland über die Bezahlung von Gaslieferungen nach Europa die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies diene der Vorsorge, sagte der Minister im Ausschuss. „Wichtig ist zu betonen, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.“

Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Erst in der Notfallstufe greift der Staat in den Gasmarkt ein. Haushaltskunden wären dann besonders geschützt. Die Frühwarnstufe bedeutet, dass „konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise“ darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führen könnte.

Bei der Notfallstufe läge eine „erhebliche Störung“ der Gasversorgung vor. Der Staat müsste einschreiten, um insbesondere die Gasversorgung der „geschützten Kunden“ sicherzustellen - das sind etwa private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei.

Bundesnetzagentur als Treuhänderin für Gazprom Germania

Über das Wochenende übernahm die Bundesregierung in einem bisher einmaligen Schritt zumindest temporär die Kontrolle bei Gazprom Germania. Die Bundesnetzagentur wurde als Treuhänder der Gazprom Germania eingesetzt. Der Schritt sei „zwingend notwendig“ geworden, so Habeck. „Wir werden Energie-Infrastrukturen nicht willkürlichen Entscheidungen des Kremls aussetzen“, sagte der Vizekanzler.

Er verwies auf unklare Rechtsverhältnisse nach einem plötzliche Eigentümerwechsel bei Gazprom Germania und einen „Verstoß gegen Meldepflichten der Außenwirtschaftsverordnung“. Die Treuhandverwaltung sei eine Übergangslösung, die vorerst bis zum 30. September 2022 gelte.

Weitere Sanktionen der EU

Unterdessen bereite die EU-Kommission Einschränkungen von Kohleimporten aus Russland vor. Sie seien Teil des fünften Sanktionspaketes gegen Russland, das auch am Mittwoch weiter beraten wurde, berichtete Habeck im Ausschuss und fügte hinzu, er halte angesichts der mutmaßlich von der russischen Armee an Zivilisten im ukrainischen Butscha begangenen Verbrechen eine scharfe Reaktion für des Westens angemessen.

Die Frage der SPD-Fraktion nach den Folgen eines Kohleimportstopps für die deutsche Stahlindustrie beantwortete Habeck dahingehend, dass ihm die Stahlindustrieunternehmen signalisiert hätten, nicht ganz so abhängig von russischer Kohle zu sein und sich vermutlich auf dem Weltmarkt Ersatz beschaffen zu können.Bis Mitte des Jahres wolle er auch die Ölimporte aus Russland halbieren, sagte Habeck auf eine entsprechende Frage aus der Unionsfraktion. Ein sofortiges Embargo allerdings würde zwar deutschlandweit nicht verheerend wirken, könne aber in Ost- und Mitteldeutschland zu Engpässen führen.

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