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Größte Gesetzesnovelle seit Jahren: Kabinett verabschiedet Osterpaket

Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Branchenvertreter fordern Nachbesserungen von den Parlamentariern.

Lesezeit: 7 Minuten

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.

„Das Osterpaket hat angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine nun eine doppelte Dringlichkeit erhalten. Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der Einmarsch Russlands, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben“, kommentierte Habeck das Vorhaben.

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Welche Gesetze geändert werden

Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Osterpaket wird nun dem Deutschen Bundestag zugeleitet geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, welches auf über 500 Seiten folgende Einzelgesetze umfasst: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),

  • das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG),
  • das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
  • weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht. 


Die konkreten Maßnahmen


  • Herzstück des Pakets ist der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird auf ein völlig neues Niveau gehoben. Bis 2030 sollen mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden.
  • Es werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Erneuerbaren-Ausbau voranzutreiben. So werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert.
  • Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
  • Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
  • Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet.
  • Es sollen die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt werden, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen. 


Kritik an Regelung zum Eigenverbrauch

Zu dem Gesetzesentwurf gibt es viel Lob, aber auch Kritik bzw. die Aufforderung zur Nachbesserung. Hier ein Überblick über die Kommentare.

  • Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Energie- und Klimapolitik bei LichtBlick: „Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Energiewende korrigiert die Ampel-Regierung viele Fehler ihrer Vorgänger. Besonders hervorzuheben: Die ambitionierten Ausbauziele für Wind- und Solarstrom, die Befreiung von der Ausschreibungspflicht bei Anlagen bis 1 Megawatt Leistung sowie von kleineren Energiegemeinschaften, die Verbesserung der Solarförderung und die rechtliche Einstufung erneuerbarer Energien als ‚im öffentlichen Interesse‘. Die vom Kabinett beschlossene Zielmarke für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss aber noch einmal um bis zu 200 Terawattstunden angehoben werden.“
  • Dr. Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG: „Ob Mieterstrom, Prosuming oder Energy Sharing – da, wo wirklich ein Paradigmenwechsel nötig und möglich wäre, wo Bürger sowie Unternehmen selbst durch Vor-Ort-Versorgung aktiver Teil der Energieversorgung werden könnten, da springt der EEG-Entwurf noch deutlich zu kurz. So fällt der Unterschied der Vergütung zwischen Voll- und Überschusseinspeisung deutlich zu groß aus und kann daher Direktversorgungsmodelle erheblich bremsen.“
  • Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Solarwirtschaft: „Der anteilige Eigenverbrauch von Solarstrom zählt zu den wichtigsten Investitionsgründen von privaten und gewerblichen Verbrauchern zur Errichtung von Solardächern. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die angestrebte Vervierfachung der jährlich installierten Solarstromleistung erreicht werden soll, wenn die Förderkonditionen für Prosumer nicht verbessert werden. Künftige Solaranlagenbetreiber sollen im Falle einer anteiligen Eigenversorgung für den nicht selbst verbrauchten und ins öffentliche Stromnetz eingespeisten überschüssigen Solarstrom die gleichen Einspeisevergütungen bzw. Marktprämien erhalten wie bisher. Besser gestellt werden lediglich neue Betreiber, wenn sie den Solarstrom vom eigenen Dach vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen und nicht anteilig selbst verbrauchen.“
  • Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft: „Neben dem Wegfall der EEG-Umlage ab Juli soll eine deutlich erhöhte Einspeisevergütung für Dachanlagen eingeführt werden, die ihren gesamten Strom ins Netz einspeisen, sogenannte Volleinspeiser. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich als wichtigen Baustein für mehr Photovoltaik-Dachanlagen. Damit daraus aber kein Ladenhüter und keine Bremse für die Energiewende wird, muss die Politik jetzt nachlegen und sofort die Bedingungen für die eigene Verwendung des Stromes von Dachanlagen im Bereich der Mehrfamilienhäuser und Quartiere drastisch vereinfachen.“

Biogas, Holz und Wasserkraft benachteiligt

  • Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien: „Der Entwurf macht deutlich, dass Photovoltaik und Windenergie an Land Leistungsträger der Energiewende sein werden. Dennoch bleibt auch weiterhin aus unserer Sicht jenseits dieser beiden Energieträger noch Ergänzungsbedarf. Es braucht die Beschleunigung über alle erneuerbaren Energien hinweg. Bioenergie ist als stabilisierendes Element im Energiemix unabdingbar, hier fehlen aber noch immer die Anschlussperspektiven. Das EEG bedeutet jedoch einen Rückbaupfad beim heimischen, erneuerbaren Gas. Hier werden Chancen zum kurzfristigen Heben von Potenzialen verpasst. Bei der Wasserkraft stellt der Kabinettsentwurf de facto eine Schlechterstellung dar. Der jetzige Text ist für die Wasserkraft das Worst Case-Szenario. Die Potenziale der Geothermie werden völlig außer Acht gelassen,“ so Peter.
  • Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat: „Der Gesetzentwurf zur Reform des EEG 2023 blockiert die erfolgreiche Weiterentwicklung erneuerbarer Systemdienstleister wie Biomethan und Biogas. Anstatt die bestehenden Potenziale der grünen Gase zu heben, fossile Energieabhängigkeiten zu verringern, Energiepreise zu senken und damit auch heimische Wertschöpfung und Klimaschutz zu stärken, wird der Ausbau und die Nutzung der Bioenergie erneut ausgebremst. Allein durch den Abbau bestehender Hemmnisse im EEG und die Vereinfachung des Genehmigungsrechts ließe sich die Biogas- und Biomethanerzeugung in Deutschland kurzfristig und nachhaltig um 20 % steigern. Wir appellieren daher dringend an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung grundlegend zu überarbeiten und für verlässliche, zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für die erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse zu sorgen.“
  • Julia Möbus, Geschäftsführerin des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbandes: „Der vorliegende Entwurf verkennt die zentrale Rolle der Strom- und Wärmeerzeugung aus Holz. Die vorgesehene Beschränkung der Förderung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke nimmt ein deutliches Absinken der jährlichen erneuerbaren Stromerzeugung aus Holz in Kauf. Dass Spitzenlastkraftwerke nur an wenigen Stunden im Jahr Strom erzeugen, verstärkt diesen Effekt zusätzlich.“
  • „Das Worst-Case-Szenario für die kleine Wasserkraft ist eingetreten“, kommentiert Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW), den Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) 2023, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde. „Wenn dies so umgesetzt wird, bekommen künftig rund 90 %der 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland keine Einspeisevergütung mehr. Ohne Zukunftsperspektive werden diese Anlagen nicht modernisiert, sondern zurückgebaut. So gehen jedes Jahr zig Millionen Kilowattstunden CO2-neutraler Strom aus Wasserkraft verloren“.

Zu wenig Regelungen für Gebäude und Verkehr

  • Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Die Bundesregierung muss jetzt ihre Aktivitäten intensivieren und auch in den anderen Ressorts den Turbo einschalten. Gebäude und Verkehr wurden bislang links liegen gelassen. Es braucht konkrete und schnell wirksame, ordnungsrechtliche Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen und grundlegende Weichenstellungen wie die Solarpflicht für Dächer und Parkplätze und Mindesteffizienzstandards für Gebäude.“
  • Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe: „In Sachen Energieeinsparung tritt die Bundesregierung auf der Stelle. Es ist eine klaffende Fehlstelle, dass weder für Gebäude noch für Verkehr Maßnahmen im Osterpaket enthalten sind. Das ist dramatisch, denn beide Sektoren haben im vergangenen Jahr ihre Klimaziele verfehlt. Besonders schmerzlich ist, dass die Anhebung des Effizienzstandards im Gebäudebereich, die Sanierungspflicht für den Bestand sowie ein Einbauverbot für Gasheizungen im Neubau fehlen.“

Ein Überblickspapier zum Osterpaket sowie die Gesetzentwürfe finden Sie hier. 


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