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Hohe Energiekosten

Heizkostenhilfe startet nun auch in NRW: So lassen sich Zuschüsse beantragen

Als letztes Bundesland öffnet NRW das Antragsverfahren für Härtefallhilfen für Öl, Holzpellets und Flüssiggas. Nun können überall bis Oktober Anträge für Zuschüsse zu Heizkosten gestellt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat sein Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger freigegeben. Ab sofort können in einem ersten Schritt Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen (Direktantragstellende), teilt das Bauministerium von NRW am 16. Mai mit. Für Vermieterinnen und Vermieter soll die Antragsstrecke erst in spätestens zwei Wochen geöffnet werden.

Die Antragsstellung in NRW muss online erfolgen unter: www.heizkostenhilfe.nrw

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Voraussetzungen für die Hilfen

Unter nicht leitungsgebundenen Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden. Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen.

Für die Antragstellung selbst wird die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2000 € pro Privathaushalt. Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 € betragen.

Ob Privathaushalte einen Anspruch auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu ihren Heizkosten für 2022 haben, hängt von dem Preis ab, den sie beim Kauf gezahlt haben. Es werden nur Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, berücksichtigt. Erstattet werden dann 80 % dieser Mehrkosten.

Datum der Bestellung ist entscheidend

Bei der Härtefallhilfe werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.

Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt nicht.

Die Umsetzung der Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen rund 10 Mio. € kosten, die allerdings vom Bund erstattet werden. „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen: Vor dem Hintergrund hoher Antragsvolumen starten wir mit den Haushalten, die selbst eine Feuerstätte betreiben“, sagte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU).

Anträge können jetzt in allen Bundesländern erfolgen

In den anderen Bundesländern dauert das Antragsverfahren bereits seit Anfang Mai an. Das Land Hamburg stellt für 13 Bundesländer eine gemeinsame Antragsplattform zur Verfügung. Die gemeinsame Antragsplattform für diese Bundesländer ist über den Link https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen. Folgende Bundesländer nehmen daran teil:

  • Seit 02.05.2023: Bremen und Hamburg
  • Seit 04.05.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
  • Seit 08.05.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen

Bayern betreibt ein eigenes Antragsverfahren. Dort war der Antragsstart am 15. Mai 2023. Die Anträge können in Bayern seitdem unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/ gestellt werden.

Frist für Anträge endet am 20. Oktober

Die Frist für die Anträge soll in allen Bundesländern am 20. Oktober 2023 enden. Die Kasse Hamburg rechnet je nach tatsächlichem Antragsvolumen nach Eingang des Antrags mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Wochen.

Nur in Berlin ist es bereits seit dem 31. Januar möglich, einen Antrag auf Heizkostenhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (Öl, Flüssiggas, Pellets, Kohle) zu stellen. In der Hauptstadt ist die Antragstellung aktuell nur noch bis 30.06.2023 möglich.

Wegen der stark gestiegenen Energiekosten hatte die Bundesregierung Ende 2022 mehrere Entlastungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Dazu zählen die Gas- und die Strompreisbremse sowie die nun umgesetzten Härtefallhilfen für andere Energieträgen wie Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle. Der Bundestag hatten den Hilfen bereits im vergangenen Dezember zugestimmt.

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