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Härtefallhilfe: Bundesländer bieten auch Landwirten Unternehmenshilfe für Energie

Einige Bundesländer öffnen ihre Unternehmenshilfen für Energie für landwirtschaftliche Betriebe. Auch Entlastungen für Privathaushalte, die mit Holzpellets, Öl oder Flüssiggas heizen, sind in Sicht.

Lesezeit: 7 Minuten

In einigen Bundesländern können Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit hohen Energiepreissteigerungen aus dem Jahr 2022 rückwirkend Anträge für Härtefallhilfen stellen. Landwirtschaftliche Betriebe werden aber nicht überall in die begünstigte Gruppe gezählt.

Explizit mit einbezogen in die Energiehilfen für die Wirtschaft ist die Landwirtschaft in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Niedersachsen können nur Landwirte mit einem angemeldeten Gewerbe an den Härtefallhilfen für Unternehmen mit hohen Energiekosten teilhaben.

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Folgende Regelungen haben die Bundesländer getroffen:

Bayern:

In Bayern können seit dem 6. März bayerische KMUs und auch Landwirte die dortige Energie-Härtefallhilfe beantragen. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt für den Hilfszeitraum von Januar bis Dezember 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Kohle). Voraussetzung ist, dass die gezahlten Energiepreise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.

Baden-Württemberg:

In Baden-Württemberg können die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen auch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beantragt werden. Das gilt laut dem dortigen Wirtschaftsministerium für Energieträger jegliche Art, neben Strom, Gas und Wärme können auch für Holzpellets, Heizöl und Flüssiggas. Voraussetzung für die Härtefallhilfen ist unter anderem, dass die Energiekosten (netto) des Unternehmens sich im beantragten Förderzeitraum gegenüber dem Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht haben. Anträge können seit dem 15. März gestellt werden.

Hessen:

Auch hessische Unternehmen, die von den hohen Energiekosten des Jahres 2022 in ihrer Existenz bedroht sind, können seit dem 10. März Härtefallhilfen beantragen. Selbstverständlich gelte das auch für landwirtschaftliche Betriebe, sofern sie die allgemeinen Anforderungen erfüllen, teilt das hessische Wirtschaftsministerium gegenüber top agrar mit. Voraussetzung ist, die Unternehmen müssen im Jahr 2022 eine Verdreifachung ihrer Energiekosten erlitten haben, deswegen in die roten Zahlen geraten sein, und die Energiekosten müssen mindestens 6 % ihres Umsatzes betragen haben.

Niedersachsen:

Die „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“, für die seit dem 23. Februar Anträge gestellt werden können, richtet sich ausschließlich an gewerblich tätige Unternehmen, bestätigt das Wirtschaftsministerium aus Hannover gegenüber top agrar. Nachzuweisen ist dies über eine entsprechende Gewerbeanmeldung. Sofern landwirtschaftliche Betriebe allerdings ein Gewerbe im Haupterwerb angemeldet haben, besteht auch für sie eine Antragsberechtigung für das Förderprogramm. Eine Antragsvoraussetzung ist, dass die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 € über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 gelegen haben. Der Antragszeitraum endet bereits Ende März 2023.

Nordrhein-Westfalen (NRW):

In NRW gehören auch landwirtschaftliche Betriebe zu den kleinen und mittleren Unternehmen mit hohen Energiepreissteigerungen, die ab dem 21. März 2023 Unterstützung im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen können. In einer ersten Stufe gilt das nur, wenn sich die gezahlten Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme 2022 mindestens vervierfacht haben. Betriebe, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen, sollen erst in einer nächsten Stufe bei den Hilfen in NRW zum Zuge kommen. Eine Antragstellung wird dafür laut dem Wirtschaftsministerium in NRW erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Rheinland-Pfalz:

In Rheinland-Pfalz sind landwirtschaftliche Betriebe dann antragsberechtigt, wenn sie die Kriterien für die dortigen Härtefallhilfen erfüllen und der sonstige beihilferechtliche Rahmen nicht ausgeschöpft wurde. Förderungsberechtigt sind Unternehmen dort, wenn die Energiekosten im letzten Jahr um mindestens das Dreifache gestiegen sind oder der operative Verlust mindestens 5.000 € betrug. Rheinland-Pfalz fördert energieträgerübergreifend, so dass auch Hilfen für Heizöl und Pellets gezahlt werden. Anträge sollen noch im Laufe des Monats März gestellt werden können.

Saarland:

Auch im Saarland können landwirtschaftliche Betriebe die Härtefallhilfen für KMU in Anspruch nehmen, wenn sie die Bedingungen erfüllen. Sie gilt für alle Energieträger auch für Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Heizöl und Scheitholz. Für die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse beläuft sich die max. Höhe der Härtefallhilfe Energie Saarland auf 20.000 €, heißt es beim Wirtschaftsministerium im Saarland. Bedingung für die Hilfe ist eine Verdreifachung der betrieblichen Energiekosten, die Energieintensität musste sich im Jahr 2022 auf mind. 6 % belaufen und es musste im Jahr 2022 ein energiekosteninduzierter, operativer Verlust vorgelegen haben. Anträge können seit dem 15. März gestellt werden.

Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas für Privathaushalte ab April

Bewegung gibt es wohl auch bei den geplanten Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Holzpellets, Heizöl und Flüssiggas heizen. Nach Informationen von top agrar haben Bund und Länder in dieser Woche bei ihren Verhandlungen zu den Details Fortschritte erzielt und dafür einen Verwaltungsentwurf fertig gestellt.

Weitreichende Vorbereitungen für das Antragsverfahren gibt es dazu schon in den norddeutschen Bundesländern. Unter Federführung von Hamburg wird es ein gemeinsames Antragsportal für die Nordländer Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geben. Die fünf Länder wollen auch eine gemeinsame Antragsbearbeitung durchführen. Zudem ist ein Online-Rechner vorgesehen, damit alle Antragsteller schon vorab ermitteln können, ob eine Antragstellung überhaupt erfolgreich sein und eine Unterstützungszahlung erzielt werden kann.

„Wir wollen spätestens am 1. April 2023 starten“, heißt es dazu aus dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Nach den Fortschritten in den Verhandlungen von dieser Woche, sei dies auch weiterhin realistisch.

Bereits im Dezember hatte der Bundestag gemeinsam mit den Energiepreisbremsen für Strom und Gas auch Härtefallhilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Holzpellets, Heizöl und Flüssiggas heizen, beschlossen. Umsetzen sollten das die Länder. Bislang hatte es dazu aber noch kein Antragsverfahren gegeben. Betroffen sind davon vor allem Haushalte im Ländlichen Raum, darunter auch viele landwirtschaftliche Betriebe.

Unmut in den Ländern über Verzögerungen bei den Hilfen

Der Unmut in den Bundesländern, dass es mit den Härtefallhilfen für Privathaushalte so lange dauert, ist groß. In einem Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Schleswig-Holsteins Agrar- und Verbraucherschutzminister Werner Schwarz (CDU) diese Woche deutliche Kritik an der Klärung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung der geplanten Heizkostenhilfe geübt. „Die Hängepartie des Bundes muss endlich ein Ende haben. Es kann nicht sein, dass man den Bürgerinnen und Bürgern vor Weihnachten ein Entlastungspaket ankündigt und nun wird nicht geliefert“, sagte Schwarz.

Auch in Baden-Württemberg monierte Agrar- und Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU), dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Holzpellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, weiterhin auf Hilfe warten. „Die Festsetzung des Referenzpreises durch den Bund ist überfällig, der Bund muss schnellstens aktiv werden“, forderte Minister Hauk und wies darauf hin, dass sich sonst die Antragstellung auf Rückerstattung bei den Heizkosten noch weiter verzögere.

Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Verbraucherschutzminister Till Backhaus (SPD) äußerte sich über die bisher schleppenden Beratungen zum Antragsverfahren des Bundes mit den Ländern enttäuscht. „Man kann etwas für die Menschen so Wichtiges nicht einfach vor Weihnachten ausrufen und sie dann im Regen stehen lassen“. Für viele Menschen im ländlichen Raum bedeute das eine enorme finanzielle Belastung. Die Nordländer seien technisch startklar für die Antragstellung, sagte Backhaus mit Blick auf das geplante gemeinsame Antragsportal. Es fehlten noch die Grundsatzvorgaben des Bundes, was die Festlegung von Referenzpreisen oder der Umgang mit Gewerbeimmobilien anbelangt. „Ich erwarte, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Klärung dieser Fragen die höchste Priorität beimisst und die Länder umgehend in die Lage versetzt werden, die angekündigten Hilfen auszuzahlen“, so Backhaus.

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