Windenergie
Höchstwert für Windenergie jetzt bei 6,20 ct/kWh
Ein etwas erhöhter Höchstgebotswert für Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land soll den Wettbewerb auch an weniger ertragreichen Standorten möglich machen.
Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 auf 6,20 ct/kWh festgelegt. Es handelt sich dabei um die maximale Vergütung, die ein Anlagenbetreiber erzielen kann. „Der Wert ist so gewählt, dass wirtschaftliche Gebote auch für weniger ertragreiche Standorte abgegeben werden können“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bundesnetzagentur legt Höchstwert fest
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht eine Festlegung durch die Bundesnetzagentur vor, wenn die in den Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte von den voraussichtlichen Stromgestehungskosten stark abweichen.
Die Erzeugungskosten für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden in Gutachten mit einer Bandbreite von bis zu 6,15 ct/kWh prognostiziert. Dieser Wert wurde bei der Bestimmung des Höchstwerts leicht angehoben, um Wettbewerb an weniger ertragreichen Standorten nicht auszuschließen. Der festgelegte Höchstwert gilt für ein Jahr. Er schafft damit Planungssicherheit für die Projektierer von Windkraftanlagen und stellt zugleich eine Kostenbremse dar.
Ohne eine Festlegung durch die Bundesnetzagentur würden die Höchstwerte auf Grundlage der höchsten Gebotszuschläge der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden ermittelt; der Durchschnitt würde um jeweils acht Prozent erhöht. Dies könnte zu einem unangemessen starken Anstieg der Höchstwerte führen.
Die Festlegung ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen veröffentlicht und wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur publiziert.