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topplus Mängel im EEG

Biomasseausschreibung: Branche fordert höhere Vergütung und mehr Volumen

Die Überzeichnung der jüngsten Ausschreibungsrunde dürfe nicht über Mängel im EEG hinwegtäuschen, warnt das Hauptstadtbüro Bioenergie. Der Biogasrat fordert Verbesserungen für Biomethananlagen.

Lesezeit: 5 Minuten

Gestern veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) für das reguläre Biomasse-Segment sowie für Biomethan-Spitzenlastkraftwerke. Nach einer Erhöhung der Gebotshöchstwerte durch die BNetzA ist das reguläre Ausschreibungssegment erstmals überzeichnet: Auf das ausgeschriebene Volumen von 300 Megawatt (MW) installierter Leistung wurden Gebote im Umfang von 532 MW eingereicht.

Gar keine Interessenten gab es im Segment für Biomethan-Spitzenlastkraftwerke: Da sich bereits in der Ausschreibung 2022 nur zwei Bieter fanden, hatte die BNetzA das Biomethan-Ausschreibungsvolumen für die erste Ausschreibung in 2023 vorsorglich von 300 MW auf 19 MW gesenkt und trotzdem fand sich kein einziger Bieter. „Die Ausschreibungsergebnisse zeichnen ein klares Bild, in welche Richtung sich die Rahmenbedingungen für Biomasse im EEG entwickeln müssen und welcher Weg eine Sackgasse ist“, kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, die Ergebnisse.

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Höhere Vergütung greift

Wie die Bioenergieverbände immer wieder betont haben und wie ein Gutachten der BNetzA jüngst bestätigte, sind die Investitions- und Betriebskosten von Bioenergieanlagen so stark gestiegen, dass die ursprünglich vorgesehenen Höchstwerte im EEG nicht ausreichen, um in der Breite einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb zu ermöglichen.

„Nachdem die BNetzA die Höchstwerte nun um 10 % angehoben hatte, überrascht es deshalb nicht, dass die Beteiligung am regulären Ausschreibungsverfahren deutlich gestiegen ist. Dies darf jedoch nicht über die vielen anderen Mängeln im EEG-Ausschreibungsverfahren hinwegtäuschen, die dringend behoben werden müssen, damit auch weiterhin erfolgreiche Ausschreibungen stattfinden können“, schränkt sie ein.

Vergütung noch zu niedrig

Laut BNetzA-Gutachten müssten die Höchstwerte für Biomasse eigentlich nicht nur um 10, sondern um 20 % angehoben werden, um auch nur die mittleren Gestehungskosten von Bioenergieanlagen zu decken. Der jetzige Anstieg der Gebote spiegelt laut Rostek also keine adäquaten Höchstwerte wider – für eine mittelfristig hohe Beteiligung zum Erreichen des Zielpfads der Bundesregierung bedarf es eine weitere, gesetzliche Anhebung der Höchstwerte wie auch der anzulegenden Werte in der Festvergütung insbesondere für kleine güllebetonte Biogasanlagen.

Mehr Ausschreibungsvolumen nötig

Darüber hinaus ist deutlich geworden, dass das Ausschreibungsvolumen im regulären Segment deutlich unter dem möglichen Bieterpotenzial liegt. Um den bestehenden Bioenergieanlagenpark zu stabilisieren, müsse deshalb auch das Ausschreibungsvolumen angehoben werden. Eine Absenkung des Volumens – wie es das EEG 2023 vorsieht – sei der völlig falsche Weg. „Die wettbewerbsverzerrende Südquote, die zum Abbau gesicherter Leistung in allen anderen Regionen Deutschlands beiträgt, wie auch die endogene Mengensteuerung, die zu unnötiger Investitionsunsicherheit führt, schränken das Bieterpotenzial unnötig ein und sind unverzüglich abzuschaffen“, fordert Rostek.

Biomethankraftwerke sind Irrweg

Schließlich zeigen die Ausschreibungsergebnisse, dass die mit dem Osterpaket 2022 vorgenommene Neuausrichtung der EEG-Vergütung für Biomasse weg von flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Holz und Biomethan hin zu reinen Biomethan-Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung ein absoluter Irrweg sei. „Die Neuausrichtung ist nicht nur energiewirtschaftlich unnötig und klimapolitisch kontraproduktiv, sondern wird vom Markt einfach nicht angenommen – die neue Systematik der EEG-Vergütung für Biomasse verfehlt damit schlicht ihr Ziel und sollte rückgängig gemacht werden“, resümiert die Hauptstadtbüroleiterin.

Auch der Biogasrat sieht viele Mängel in der Ausschreibung zu Biomethan-Spitzenlastkraftwerken. Mit der EEG-Novelle im Jahr 2022 habe die Bundesregierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme von Biomethananlagen an den EEG-Ausschreibungen massiv verschlechtert. „Die heute veröffentlichten Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde spiegeln diese Verschlechterung in aller Deutlichkeit wider und sind ein politischer Offenbarungseid“, kritisiert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat. Dabei seien gerade jetzt die Themen Energieversorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit ebenso wie Energiepreisstabilität nach wie vor hochaktuell in Deutschland.

Nötige Verbesserungen

Der Biogasrat fordert die Anhebung der Volllaststunden für den Betrieb der Biomethan-BHKW von derzeit 10 auf 50 %, damit hochflexible Biomethan-BHKW einen klimapolitisch und wirtschaftlich sinnvollen Beitrag zur erneuerbaren Wärmeversorgung und Substitution fossiler Energieträger insbesondere in den wind- und sonnenschwachen Wintermonaten leisten können und neue grüne Wärmeversorgungskonzepte realisiert werden. „In Deutschland erzeugen 245 Biomethananlagen aus heimischen Rest- und Abfallstoffen und nachhaltigen nachwachsenden Rohstoffen ganzjährig verlässlich und unabhängig von Wetter- und Witterungseinflüssen Biomethan, das als erneuerbarer grüner Energieträger klimaneutral ist und deutschlandweit flexibel und bedarfsgerecht zur Strom- und Wärmerzeugung sowie im Verkehrssektor genutzt werden kann“, erklärt Hochi.

Das deutsche Gasnetz mit mehr als 510.000 km Länge diene dabei als kosteneffizientes Transportmedium zu den Verbrauchszentren in Deutschland, da bereits sehr gut ausgebaut und nahezu überall verfügbar, derzeit in 359 von 401 Städten und Gemeinden. Gleichzeitig sei die Gasnetzinfrastruktur ein saisonaler kostengünstiger Energiespeicher für Biomethan, ebenso wie die zur Biogas- und Biomethanerzeugung genutzten organischen Einsatzstoffe. Die nachhaltigen verfügbaren heimischen Potenziale der Biomethanerzeugung in Deutschland müssten durch verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen angemessen gefördert werden. Hochi fordert: „Ein politisches ‚Weiter so‘ darf es nicht länger geben, hier sehen wir die Politik in der Pflicht – jetzt!“

Branche braucht Klarheit

„Das Desaster bei der Biomethanausschreibung zeigt, wie dringlich die Vorlage der Kraftwerksstrategie ist. Der Bau von mehr als 2 GW Biomethananlagen als Beitrag zur Schließung der Kraftwerkslücke wird damit immer schwieriger zu realisieren“, erklärt Dr. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer des Verbandes VDMA Power Systems. Insbesondere die Ausschreibungsdetails für Wasserstoffkraftwerke müssten im Vorfeld mit der Branche abgestimmt werden, damit es nicht auch dort wegen fehlender Gebote zu einem Andauern der Kraftwerkslücke kommt. Rendschmidt: „Zum Bau der erforderlichen mehr als 20 GW bis 2030 braucht die Branche schnellstens Klarheit.“


Die Begründung der BNetzA zur Anhebung der Höchstwerte ist hier abrufbar. Das Gutachten, dem die Entscheidung zugrunde liegt, finden Sie hier.

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