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topplus Bioenergie für Heizung und Verkehr

Koalitionsausschuss: Regierung bekennt sich zu Biokraftstoffen, Holz und Biomethan

Die Verbände der erneuerbaren Energien bewerten die Ergebnisse des Koalitionsausschusses überwiegend positiv. Es gibt auch noch viele offene Punkte bezüglich Verkehr oder Gebäudeheizung.

Lesezeit: 5 Minuten

Am Dienstag (28. März) hat der Koalitionsausschuss der Ampelkoalition nach mehrtägigen Verhandlungen die Ergebnisse für ein Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung vorgelegt. „In dem von der Ampelkoalition vorgelegten Papier finden sich positive Vorschläge zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen ebenso wieder wie die Ausweitung der Flächenkulisse in Kommunen und entlang Autobahnen sowie die Bestätigung des Heizungsaustauschs“, sagt die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter. Auch die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die eine Umstellung von einem Ausgleich der Flächen auf eine Ausgleichsfinanzierung beinhalte, könne tatsächlich Abhilfe bei der Flächenbereitstellung schaffen und zu einem Paradigmenwechsel werden.

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„Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses senden ein gemischtes Signal in Richtung Energiewende: Die geplante Aufweichung der Sektorziele des Klimaschutzgesetzes darf nicht zu einem Nachlassen der Anstrengungen beim Klimaschutz in den Sektoren Gebäude und Verkehr führen“; fordert Sandra Rostek, die als Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie die Branche vertritt. Positiv hingegen sei, dass die Koalition beim für Klimaneutralität elementaren Thema der negativen Emissionen einen Schritt in Richtung Technologieoffenheit und Innovation geht und auch Bioenergie mit CO2-Abscheidung und Speicherung einbeziehen möchte. „Gerade Bioenergieanlagen sind als CO2-Staubsauger prädestiniert, Treibhausgase aus der Atmosphäre zu entfernen, da trotz der Speicherung des CO₂ weiterhin erneuerbare Energie erzeugt werden kann.“

Positives Signal für Biokraftstoffe

Bei den Einigungen im Verkehrsbereich sieht es das Hauptstadtbüro positiv, dass der Vorschlag des Umweltministeriums zur Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse nicht aufgegriffen wird und damit der etablierte Klimaschutzbeitrag nachhaltiger Biokraftstoffe erhalten bleiben kann. „Die geplanten steuerlichen Erleichterungen für fortschrittliche Biokraftstoffe sind ein wichtiger Schritt, um diese Kraftstoffe zu fördern“, sagt Rostek.

Positiv sei der Beschluss des Koalitionsausschusses, den Aufbau von klimafreundlichen Kraftstoffen mit dem Hochlauf der Elektromobilität steuerlich gleichzustellen, sagt Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes en2x. „Man kann es nicht oft genug sagen: Seit 2021 liegt ein Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Kraftstoffbesteuerung auf dem Tisch. Nach diesem Vorschlag würden rein fossile Kraftstoffe tendenziell höher und insbesondere nachhaltige Biokraftstoffe und E-Fuels deutlich niedriger als heute besteuert. Ein solches Preissignal wäre für Investoren ähnlich leicht verständlich wie die aktuelle Förderung in den USA durch den Inflation Reduction Act.“

Technologieoffenheit im Gebäude

Zu der Einigung der Koalition gehören unterschiedliche Erfüllungsoptionen zur Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes. Konkret hat Bundesfinanzministerminister Christian Lindner den Betrieb von Heizungen mit grünem und blauem Wasserstoff sowie Biomasse genannt. Gasheizungen, die mit Wasserstoff oder grünen Gasen betrieben werden können, werden somit verbindlicher Bestandteil der zukünftigen Wärmeversorgung in Deutschland, sofern es eine entsprechende Planung für das Gasnetz gibt.

Die Türen für grüne Gase im Gebäude sind geöffnet. Angesichts des nach wie vor hohen CO₂-Ausstoßes beim Heizen ist es ein Gebot der Vernunft, die Dekarbonisierung im Gebäudesektor unter Nutzung aller Technologie-Optionen voranzutreiben“, sagt der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), Prof. Dr. Gerald Linke. „Wir begrüßen daher die Aussage, dass Gasheizungen weiterhin zugelassen werden sollen, wenn diese bereit sind für Wasserstoff oder grüne Gase wie zum Beispiel Biomethan und zugleich ein Transformationsplan für das Gasnetz vorliegt.“

Etikettenschwindel "Wasserstoff-Ready"?

„Die Erwartung, dass mit dem Gebäudeenergiegesetz nun der Heizungsaustausch von fossil auf erneuerbar organisiert und nicht verzögert wird, wurde erfüllt. Durch die 65-Prozent-Vorgabe wird der Wärmesektor endlich auf Klimakurs gebracht“, bewertet BEE-Präsidentin Peter die Einigung. Wichtig sei nun, dass Technologieoffenheit nicht zu einem Etikettenschwindel führe, sondern die Vielfalt erneuerbarer Wärmelösungen tatsächlich zum Einsatz komme. Der Einsatz von fossilen Heizungen, die erst irgendwann in der Zukunft auf Erneuerbare Energien umgestellt werden (Wasserstoff-Ready) sei hingegen entschieden abzulehnen.

Zur Entscheidung, bei neu eingebauten Heizungen ab 2024 nicht ausschließlich auf Wärmepumpen und Fernwärme zu setzen, sagte en2x-Hauptgeschäftsführer Küchen: „Priorität hat der Klimaschutz und zum Erreichen der Klimaziele benötigen wir alle Technologien. Auch Heizkessel für flüssige oder gasförmige Energieträger können klimaneutral werden, wenn sie erneuerbare Brennstoffe nutzen. Und sie können eine ideale Ergänzung zu Strom-Wärmepumpen in hybriden Heizsystemen sein. Dafür müssten alle neuen Ölheizungen technisch vorbereitet sein. Für die Nutzung erneuerbarer Brennstoffe haben Heizgeräteindustrie und Mineralölwirtschaft das Green-Fuels-Ready-Label geschaffen.“

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW): Der Verband kritisiert die Aufweichung des Gas- und Ölheizungsverbots ab 2024, was dringend notwendig gewesen wäre, um die Emissionen im Gebäudesektor zu senken. „Die unklaren Formulierungen im Ergebnispapier bezüglich des fossilen Heizungsverbots werden im Gesetzgebungsprozess vermutlich in der Konsequenz dazu führen, dass auch nach 2024 weiter Gas- und Ölheizungen verbaut werden würden.“

Was noch fehlt

„Bei all den positiven Punkten der Einigung dürfen die Punkte nicht übersehen werden, die leider nicht adressiert werden, wie eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für biogene Kraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)“, kritisiert Sandra Rostek (Hauptstadtbüro Bioenergie). Zudem müsse die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsprozessen selbstverständlich für alle erneuerbaren Energien gelten, einschließlich der Bioenergie.

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