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Branchenplattform

Kurzfristig mehr Klimaschutz mit Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft möglich

Die Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ fordert eine Priorisierung des Biokraftstoffeinsatzes für angehobene Klimaziele.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung soll das Klimaschutzpotential von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft für die angehobenen Klimaschutzziele als Sofortmaßnahme nutzen. Das fordern die in der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ organisierten Verbände in einem gemeinsamen Schreiben.

Laut ihrem Positionspapier sind dafür eine Aufnahme in das Sofortprogramm für Klimaschutz, Anpassungen der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien sowie eine Überarbeitung und Aufstockung der „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ Voraussetzung.

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Was stört die Verbände genau?

Die Verbände sehen großen Handlungsbedarf und Potenzial, um mit dem land- und forstwirtschaftlichen Maschinenbestand kurz-, mittel- und langfristig Treibhausgas-minderungen erreichen zu können. Mit Blick auf die Protokollerklärung des BMEL zum Klimaschutzgesetz und die darin angekündigten Prioritäten, kritisieren die Verbände, dass die festgelegten Maßnahmen erst mittel- bis langfristig Klimaschutzwirkung entfallen würden, während „mit der Verwendung von nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zeitnah diese Emissionen um bis zu 3 Mio. t CO2 vermindert werden können“.

In dem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und Bundesumweltministerin Schulze wird deshalb die Aufnahme des Biokraftstoffeinsatzes in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in das Sofortprogramm für Klimaschutz als schnell greifende Klimaschutzmaßnahme gefordert.

Kurzfristige Klimaschutzeffekte seien vor allem im Fahrzeugbestand der knapp 1,5 Mio. land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge durch Umstellung auf Biodiesel, Pflanzenöl oder Biomethan zu erreichen, um einen zeitlichen Puffer für die Erreichung der Klimaziele sowie im Rahmen der Neuanschaffungen eine breite Umstellung des Fahrzeugbestandes initiieren zu können.

Das Positionspapier benennt als eines der Haupthemmnisse für den Biokraftstoffeinsatz genehmigungsrechtliche Detailvorgaben der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU, die mit den auf EU-Ebene angehobenen Klimazielen nicht konsistent seien, sondern Klimaschutz ausbremsen. „Die Branchenplattform fordert, dass die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft (…) auch über die derzeitig geltende Befristung bis zum 31.12.2021 hinaus mittel- bis langfristig verlängert werden muss als Geschäftsgrundlage für zukünftige Investitionen auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe.“ so eine Kernposition.

Richtlinie bei „Mobile Maschinen und Geräte“ praxisfremd

Schließlich kritisieren die Akteure der Branchenplattform die 2020 überarbeitete „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ des BMEL im Bereich „Mobile Maschinen und Geräte“ als praxisfremd, um nennenswerte Treibhausgaseinsparungen erreichen zu können:

„Problematisch ist v.a. der Ansatz der Richtlinie, der lediglich kaltgepresstes Rapsöl aus dem eigenen Betrieb und Biomethan einbezieht und damit andere nachhaltige erneuerbare Kraftstoffe ausschließt, sowie das Vermarktungsverbot für Überschussmengen und die Beschränkung der Produktionskapazität auf den betriebsspezifischen Verbrauch.“

Die Verbände betonen, dass der Energieeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft prädestiniert sei, um mit der Umstellung von fossilen auf nachhaltige und heimische Biokraftstoffe das Klima zu schützen, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und Bioökonomiekreisläufe zu etablieren.

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