Frage:
Auf meiner Maschinenhalle habe ich seit 2006 eine Photovoltaikanlage mit 8,4 kW. Nun will der Messstellenbetreiber einen intelligenten Zähler (Smart-Meter) einbauen. Ist das zwingend erforderlich bei einem Stromverbrauch von nur 50 kWh in 15 Jahren?
Antwort:
Prinzipiell ist ein Zählerwechsel in längeren, aber regelmäßigen Abständen nicht ungewöhnlich. Allein die Eichgültigkeitsdauer von Ferrariszählern (Scheibenzählern) beträgt nur 16 Jahre und bei elektronischen Zählern acht Jahre. Nun schreibt die aktuelle Gesetzeslage vor, dass ab einen Jahresverbrauch von 6.000 kWh oder bei Betrieb einer Erzeugungsanlage über 7 kW der Einbau einer intelligenten Messeinrichtung (Smart-Meter) verpflichtend ist. Somit kann man diesem Einbau auch nicht widersprechen. Jedoch ist es möglich, den Messstellenbetreiber frei zu wählen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die gesetzlichen Preisobergrenzen für die anfallenden Gebühren nur bei dem grundzuständigen Messstellenbetreiber gedeckelt sind.
Unser Experte:
Daniel F. Eisel, LandSchafftEnergie (Energiemanagement und Effizienz).