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Zuschuss bis 10.200 €

Neue Förderung: Ladestation mit Solarstrom für Elektroautos

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. 

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem Solar­strom aufladen wollen, können Sie ab dem 26. September einen Antrag auf Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher.

Was gefördert wird

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Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage.

Im September 2023 veröffentlicht die KfW eine Liste der geförderten Ladestationen.

Voraussetzung für die Förderung

Das wichtigste zur Förderung „Solarstrom für Elektroautos“:

  • Zuschuss bis zu 10.200 €,
  • für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher,
  • für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen.

Voraussetzungen:

  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrik­neu an.
  • Sie besitzen zum Zeit­punkt des Antrags noch keine der Komponenten Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher und haben diese noch nicht bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt. 
Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.

Weitere Infos zum neuen Zuschuss finden Sie hier.

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