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Gülle- und Mistvergärung

Info der FNR zu Güllekleinanlagen im EEG 2021

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe hat die neuen gesetzlichen Bestimmungen für die Güllevergärung zusammengefasst und erklärt, welchen Vorteil das dem Klimaschutz bringt.

Lesezeit: 2 Minuten

In Deutschland vergären Biogasanlagen derzeit rund ein Drittel des Wirtschaftsdüngeraufkommens. Diesen Anteil will die Bundesregierung künftig deutlich erhöhen und hat deshalb die verstärkte energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern und landwirtschaftlichen Reststoffen in Biogasanlagen als eine wichtige Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 festgelegt.

Die Vergärung der vergleichsweise energiearmen Gülle dient dabei weniger der Energieerzeugung als vielmehr der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen. Laut einer Studie des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) fallen in Deutschland jährlich etwa 150 bis 190 Mio. t Wirtschaftsdünger an, von denen derzeit etwa 50 Mio. t zur Erzeugung von Biogas und Biomethan verwertet werden. Das spart bislang etwa 2,5-3 Mio. t CO₂-Äq. jährlich ein (DBFZ, 2019). Bei einer vollständigen Behandlung der anfallenden Wirtschaftsdünger ließen sich jährlich bis zu 10 Mio. t CO₂-Äquivalent einsparen. Allein durch die Einsparungen aus der Güllebehandlung könnten bereits 34 % der im Klimaschutzplan festgeschriebenen Klimaschutzziele für die Landwirtschaft erreicht werden, teilt die FNR mit.

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22,23 ct/kWh für Neuanlagen

Das EEG 2021 sieht deshalb weiterhin die Sondervergütungsklasse für „Güllekleinanlagen“ vor; Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von maximal 150 kW und einem Gülleanteil von mindestens 80 Masseprozent erhalten danach eine Vergütung von 22,23 ct/kWh. Diese Vergütung sinkt ab Juli 2022 jährlich um 0,5% gegenüber dem Vorjahreswert für die dann neu in Betrieb gehenden Anlagen. Wer den Strom nicht an einen Direktvermarkter liefert, erhält 0,2 ct/kWh weniger.

Für bestehende Güllekleinanlagen ist im EEG 2021 bislang noch keine Anschlussregelung enthalten. Allerdings wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Anschlussförderung für Biogasanlagen mit mindestens 80 Prozent Gülleeinsatz und einer installierten Leistung von maximal 150 kW einzuführen. Nach Schätzungen des DBFZ betrifft dies bis zu 700 Anlagen.

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