Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) werden heute Nachmittag einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Vergütung für Anlagen, die ab dem 1. April dieses Jahres ans Netz angeschlossen werden, neu regelt. Erste Details wurden bereits gestern bekannt. Danach soll die Vergütung am 9. März um bis zu 30 % gesenkt werden.
Außerdem wird die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen künftig gedeckelt. Ein Solarmüller mit einer Anlage, deren Leistung maximal zehn Kilowatt beträgt, soll nur noch für 85 % der erzeugten Strommenge Geld erhalten, meldet das Handeslbaltt. Für Anlagen, die größer sind, liegt der Deckel bei 90 %.
Beispiel: Eine Anlage hat eine Leistung von zehn Kilowatt. Bei einem Ertrag von 1.000 Kilowattstunden pro Kilowatt Leistung beträgt der Gesamtertrag 10.000 Kilowattstunden (1.000 x 10). Nach dem neuen Gesetz erhält ein Betreiber aber nur noch für 85 % dieser Menge eine Vergütung (8.500 Kilowattstunden). Strom, der darüber hinaus produziert wird, geht leer aus. Die Betreiber müssten den Überschuss entweder selbst an der Strombörse vermarkten oder selbst verbrauchen, damit dieser nicht unentgeltlich ins öffentliche Stromnetz fließt.
Dieser Einschnitt würde große Anlagen deutlich härter treffen als kleine. Denn Betreiber kleiner Anlagen können leichter 15 % des erzeugten Stroms selbst verbrauchen.
Röttgen und Rößler wollen zudem ab April diesen Jahres die Solarförderung jeden Monat um etwa einen Prozent kürzen. Der Bonus für den Eigenverbrauch soll darüber hinaus abgeschafft werden.
(Diethard Rolink)