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„Solarparks können zu Biotopen werden“

Ralf Schnitzler vom Projektierer Bejulo erläutert im aktuellen top agrar-Interview, dass Solarparks, Landwirtschaft und Naturschutz Hand in Hand gehen können.

Lesezeit: 3 Minuten

Herr Schnitzler, inwiefern können Solarparks zur Artenvielfalt beitragen?

Schnitzler: Viele Solarparks liegen auf ehemaligem Ackerland, dass in Grünland umgewandelt wurde, um vergütungsfähig zu sein. Die Artenvielfalt erhöht sich auf diesen Flächen im Laufe der Zeit von alleine. Für mehr Artenvielfalt planen und bauen wir seit 2017 sogenannte „Biotop-Solarparks“. Hierbei passen wir das Konzept dem jeweiligen Standort an und säen z.B. regionales Saatgut mit verschiedenen artenreichen Wildpflanzenmischungen aus und führen ein spezielles Mähmanagement durch. Damit bieten Solarparks Lebensraum für Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel, Kleinsäuger. Besonders gewünschte Arten lassen sich durch das Anlegen von speziellen Habitaten fördern.

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Inwiefern müssen Sie dafür die Anlagentechnik anpassen?

Schnitzler: Die vier Anlagen, die wir im Landkreis Spree-Neisse bislang errichtet haben, haben einen Reihenabstand von 6 m statt der üblichen 4 m. Auch sind die Module mit 80 cm Abstand von der Unterkante zum Boden etwa 20 cm höher aufgeständert. Zudem haben wir den Abstand vom Zaum zum Modulfeld erheblich großzügiger gestaltet.

Viele Landwirte befürchten beim weiteren Ausbau der Freiflächenanlagen den Verlust wertvoller Ackerflächen. Inwieweit können Landwirte von Biotop-Solarparks auch profitieren?

Schnitzler: Innerhalb eines Biotop-Solarparks wird sehr extensive landwirtschaftliche Produktion betrieben. Das anfallende Heu ist begehrtes Raufutter für Pferde. Landwirte verschaffen sich eine verlässliche Einkommensquelle über den Stromverkauf oder über Pachteinnahmen und Grünpflege. Biotop-Solarparks bieten zudem sehr preiswerten Strom für den Eigenverbrauch (häufig weniger als 6 ct/kWh). Gleichzeitig sind sie Lebensraum für Bestäuber wie z.B. Wildbienen, die die Nutzpflanzen in der Landwirtschaft dringend benötigen.

Wer heute einen Solarpark baut, muss auch für Ausgleichsflächen sorgen. Wäre das bei Ihrem Konzept überflüssig?

Schnitzler: Ja, denn Biotop-Solarparks benötigen keine Ausgleichsflächen. Sie werten die Landschaft aus der Sicht des Umweltschutzes auf und eben nicht ab. Anstatt Ausgleichsfläche zu benötigen, sollte ein Biotop-Solarpark sogar Ausgleichsfläche für andere bieten und zum Beispiel Ökopunkte erhalten oder als ökologische Vorrangfläche bzw. Greening-Fläche anrechenbar sein. Wir hoffen darauf, dass die neue GAP im Verbund mit dem New Green Deal der EU das zulässt, um Biotop-Solarparks attraktiver zu machen.

Bei der Agrophotovoltaik wird die landwirtschaftliche Nutzung mit der Solarstromproduktion kombiniert. Ist der Ansatz eine Konkurrenz oder eine Ergänzung zu Ihrem Konzept?

Schnitzler: Biotop-Solarparks sind keine Konkurrenz, sondern eine besondere Form der Agrophotovoltaik. Diese Art von Landwirtschaft fällt in die in die Kategorie „extensives Dauergrünland“. Damit ergibt sich eine völlig neue Perspektive im Baurecht für Agrophotovoltaik (APV), wenn der Betreiber keine Vergütung nach dem EEG anstrebt. APV sollte als besondere Form der Landwirtschaft als privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Absatz 1 Nr. 1, 2 BauGB zu werten sein. Erste Anfragen in diese Richtung laufen.

Weiterführende Informationen zu Biotop-Solarparks finden Sie unter: www.gemeinsameinfachmachen.de, www.bejulo.de

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