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Sonderausschreibungen für Wind und Solar wieder vom Tisch?

Anders, als im Koalitionsvertrag beschlossen, soll es in der aktuellen EEG-Novelle keine Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie geben.

Lesezeit: 4 Minuten

Anders, als im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorgesehen, will die Bundesregierung anscheinend nun doch keine kurzfristigen Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie einführen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu noch: „Vorgesehen sind Sonderausschreibungen, mit denen acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020.“


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Kritik am Gesetzesentwurf


SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, mitteilt, fehlt in dem aktuellen Entwurf zum EEG-/KWKG-Änderungsgesetz eine Regelung zu Sonderausschreibungen. „Wenn die Union die Umsetzung der Sonderausschreibungen für Erneuerbare Energien blockiert, riskiert sie damit sehenden Auges das Verfehlen der Energiewende- und Klimaziele. Auch im Kontext der internationalen Klimaschutz-Verpflichtungen ist dieses Verhalten verantwortungslos.“ Ein beschleunigter Ausbau Erneuerbaren Energien sei der Schlüsselfaktor für das Erreichen der Klimaschutzziele. Dem trage der Koalitionsvertrag mit Sonderausschreibungen für Wind und Solaranlagen in 2019 und 2020 Rechnung, deren Rahmenbedingungen noch vor der Sommerpause geschaffen werden müssten, fordert Scheer.


„Die Sonderausschreibung für zusätzlichen Wind- und Photovoltaikstrom war ein Deal, um wenigstens die größten Versäumnisse beim Klimaschutz etwas zu reduzieren“, ergänzt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe. „Davon bleibt in dem jetzigen Vorschlag nichts mehr übrig. Der jetzige Referentenentwurf ist kein gutes Omen für die Zukunft des Klimaschutzes. Wir fordern das Parlament auf, diesen Entwurf entschieden zurückweisen.“


Lies: "Sonderausschreibungen wichtiges Signal für Klimaschutz und Arbeitsplätze"


Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier persönlich vor einem Ausbremsen der Energiewende gewarnt. „Wir werden unsere Klimaziele nicht erreichen können, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken. Das dürfte mittlerweile unumstritten sein.“


Niedersachsen hat sich im Bundesrat dafür eingesetzt, eine drohende Zubaulücke bei der Windenergie zu verhindern. Der Bundesrat hat einen Beschluss gefasst, der kurzfristig erforderliche Sonderausschreibungen und Anpassungen im EEG fordert. Greift der Bundestag dieses energie- und industriepolitisch Notwendige nicht auf, drohe der deutschen Windindustrie in 2019/2020 ein Fadenriss, befürchtet Lies und fordert: „Dieses wichtige Signal für Klimaschutz und Arbeitsplätze darf jetzt nicht in Frage gestellt werden."


Über diesen Bundesratsbeschluss hinaus sieht der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik im Umfang von jeweils vier Gigawatt vor. Minister Lies: „Die Aufnahmefähigkeit der Netze kann kein Argument gegen die Sonderausschreibungen sein. Im Bereich der Netzbetriebssteuerung, der zuschaltbaren Lasten und der Flexibilisierung konventioneller Kraftwerke gibt es effektive Maßnahmen zur Entlastung der Stromnetze.“ Statt zu blockieren und zu bremsen sollte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine Netzoptimierung konsequent und ohne weitere Verzögerungen angehen und so auch die Energiewende voranbringen. Seine Forderungen wird Minister Lies heute (Freitag, 27. April 2018) im Bundesrat in einer Rede zum hessischen Antrag „Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze" unterstreichen.


EEG-Reparatur könnte noch vor dem 1. August kommen


Unterdessen hat der Verband VDMA Power Systems begrüßt, dass der Bundestag gestern (26.04.18) die Bundesratsinitiative zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.

„Wir begrüßen das vereinfachte Verfahren zur Reparatur des EEGs. Somit könnte der Bundesrat am 8. Juni mit Fristverkürzung einen Beschluss fassen. Das wäre dann noch rechtzeitig für die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, sodass die Bundesnetzagentur die Frist bis zum Ausschreibungsbeginn der 3. Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land am 1. August einhalten könnte“, erläutert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems.


Zelinger ergänzt: „Die Regelung aus der Bundesratsinitiative sieht nur eine Verlängerung der Genehmigungspflicht bis zur Ausschreibung im Mai 2019 vor. Um Ausbaulücken zu verhindern und zur Stärkung der deutschen Windindustrie fordern wir aber die dauerhafte BImSchG-Genehmigungspflicht über dieses Datum hinaus. Die Diskussion zusätzlicher Ausschreibungsmengen muss parallel zügig zu Ende gebracht werden.“

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