Seit Anfang des Jahres verpflichtet die novellierte Störfallverordnung (12. BImSchV) Betreiber von Biogasanlagen bestimmte anlagenbezogene Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – und zwar ständig und auch auf elektronischem Weg. Betroffen sind Biogasanlagen, die als Anlagen der unteren Klasse unter die Störfallverordnung fallen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Anlagen bei der Flexibilisierung das Gasspeichervolumen erhöhen.
Mit der neu eingerichteten Seite www.biogas-störfallverordnung.de will es der Fachverband allen Betreibern von Biogasanlagen schnell und unkompliziert ermöglichen, der neuen Informationspflicht nachzukommen bzw. auffindbar zu sein. „Für unsere Mitglieder ist dieser Service kostenlos“, betont der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Manuel Maciejczyk. Für alle Betreiber, die noch nicht Mitglieder im Fachverband sind, berechnet der Fachverband eine einmalige Aufnahmegebühr von 350,- Euro sowie eine jährliche Pflegegebühr von 70 Euro.
Das vom Fachverband Biogas entwickelte Musterformular umfasst zwei Seiten und ist mit relevanten Genehmigungsbehörden abgestimmt. Das Formular kann direkt auf der Seite des Fachverbandes ausgefüllt werden und wird automatisch freigeschaltet.