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Strompreisbremse gefährdet Biogas-, Solar- und Windenergie weiter

Der Bundesverband Erneuerbare Energie hält auch die neuesten Vorschläge des Regierungsentwurfs für gefährlich. Bayerns Energieminister Aiwanger schreibt einen Brandbrief an Habeck.

Lesezeit: 5 Minuten

Der überarbeitete Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft- und Klimaschutz zur Erlösabschöpfung von Erneuerbare-Energien-Anlagen enthält zwar Verbesserungen, das Kernproblem bleibt jedoch bestehen: Ein komplexer, fehleranfälliger Mechanismus zur Abschöpfung von Erlösen anstatt von Gewinnen riskiert gravierende Verwerfungen in der Erneuerbaren-Branche. So kommentiert der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) die am Mittwoch, 9.11., bekannt gewordenen Vorschläge der Regierung. „Die geplanten Eingriffe in bestehende Vermarktungs- und Geschäftsmodelle sorgen bereits jetzt für massive Verunsicherung und die Stornierung von Projekten. Allein bei der Bioenergie wurden rund eine halbe Milliarde Euro an notwendigen Investitionen nicht getätigt. Auch 92 Prozent der Projektierer von PV-Anlagen rechnen damit, dass ihre Projekte mit der angekündigten Abschöpfung unrentabel werden“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.

Viele Marktsegmente betroffen

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Die Kostenstrukturen bei den Erneuerbaren Anlagen würden immer noch allzu nah oder gar deutlich über den aktuell in der Diskussion befindlichen Erlösgrenzen liegen. Auch Marktsegmente wie z.B. der PPA-Markt oder der Terminmarkt würden von dem geplanten Eingriff massiv gestört, was zu erheblichen Verwerfungen am Strommarkt führen könnte. Ebenso würden Anreize zur Bereitstellung von Flexibilitäten im Markt fehlen oder könnten völlig unterlaufen zu werden, wie zum Beispiel beim flexibel einsetzbaren Biogas. „Durch die Rückabwicklung von Verträgen drohen eine Vielzahl juristischer Auseinandersetzungen und ein Milliardenschaden, der auch die Gefahr von Insolvenzen in sich birgt“, warnt die Präsidentin. Den weiter vorgesehenen Treppenansatz sieht die Branche – bestätigt durch das Gutachten der Kanzlei RAUE – als nicht EU-rechtskonform an.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, als Alternative zu einem bürokratischen, komplexen und vermutlich nicht praxistauglichen Modell, die auch vom Sachverständigenrat geforderte steuerliche Lösung zu prüfen. Diese ist europarechtlich zulässig, einfach und effizient. Ansonsten droht der weitere Ausbau erneuerbarer Energien massiv ausgebremst und der Weiterbetrieb vieler Bestandsanlagen riskiert zu werden“, unterstreicht sie.

Aiwanger schreibt Brief an Habeck

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger äußert absolutes Unverständnis für Planungen der Bundesregierung, Biomasse- und Biogasanlagen bei der Diskussion um die Strompreisbremse nicht von der Erlösobergrenze auszunehmen. Er fordert Bundesminister Robert Habeck in einem Schreiben auf, diese Anlagen von der Abschöpfung auszunehmen. Aiwanger: „Es kann doch nicht sein, dass die Anlagenbetreiber, die steuerbare, nachhaltige und erneuerbare Energie gerade jetzt auch für den Winter erzeugen, eine rückwirkende Abschöpfung ihrer Erlöse erfahren. Es versteht kein Mensch, warum die Bundesregierung hier nicht ihren Spielraum ausnutzt“, so der Minister.

Ausnahmen bis 1 MW

Die „Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ ist in Kraft. Mit dieser Verordnung sollen Erlöse über der Erlösobergrenze von 18 ct/kWh gekappt werden. Die EU-Verordnung sieht aber vor, dass Anlagen unter einem Megawatt ganz von der Erlösobergrenze ausgenommen werden können.

Aiwanger verweist in diesem Zusammenhang auf die massiv angestiegenen Preise von Einsatzstoffen und die Kosten für die erhöhten Umweltanforderungen. Die Gestehungskosten liegen inzwischen 9 bis 10 ct/kWh höher als noch vor einem Jahr. Aiwanger: „Anlagenbetreiber sind derzeit substanziell auf die höheren Erlöse angewiesen, um kostendeckend zu produzieren. Im Falle einer Kappung dieser Erlöse droht ein flächiges Abschalten von Anlagen mit unabsehbaren Folgen vor allem für die zu versorgenden Nahwärmenetze. Wir können und dürfen uns dieses Risiko nicht leisten“, mahnt der Minister.

EU erlaubt Ausnahmen


Bei der Betrachtung der Erlösobergrenze kommt hinzu, dass der bislang diskutierte „Anzulegende Wert“ für Biomasse- und Biogasanlagenbetreiber aus Sicht von Aiwanger viel zu gering ist, da er weder Boni noch Flexibilitätsprämie oder -zuschlag enthält. Gerade diese Prämien sind aber Teil der Vergütung dieser Anlagen. Gemäß EU-Verordnung können jedoch Investitions- und Betriebskosten berücksichtigt werden. „Dies ist bei den Biomasse- und Biogasanlagen aus meiner Sicht absolut notwendig. Ein Sicherheitsaufschlag von lediglich 3 ct/kWh würde den gestiegenen Kosten nicht ansatzweise gerecht werden. Hier wäre mindestens ein Aufschlag von rund 10 ct/kWh notwendig, um die gestiegenen Kosten aufzufangen“, fordert Aiwanger.

Rechtlich fragwürdig

Auch die Planungen, die Erlöskappung rückwirkend erfolgen zu lassen, sieht Aiwanger kritisch: „Die EU-Verordnung gibt diese Rückwirkung nicht vor. Mir erscheint es fraglich, ob dies rechtlich überhaupt zulässig wäre. Auf jeden Fall halte ich diese Rückwirkung aus Sicht des Bestands- und Vertrauensschutzes für falsch.“ Viele Biomasse- und Biogasanlagenbetreiber hätten diese Einnahmen zur Deckung der gestiegenen Beschaffungskosten bereits ausgegeben. Nicht wenige Anlagenbetreiber müssten die rückwirkende Erlösabführung kreditfinanzieren. Häufig seien diese Einnahmen von den Anlagenbetreibern auch für Umbauten der Anlage eingesetzt worden.

Aiwanger betont, dass die Bundesregierung den Biomasse- und Biogasanlagen nicht die Existenzgrundlage entziehen dürfe, sie seien auch in Zukunft unverzichtbar. Im Jahr 2021 wurde aus Bioenergie bereits mehr als 20 Prozent des erneuerbaren Stroms und mehr als 85 Prozent der erneuerbaren Wärmebereitstellung in Deutschland produziert.

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