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Erneuerbare Energien

Stromspeicher: Aktuelle Förderprogramme in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen

Steigende Strompreise und sinkende Kosten für Batteriespeicher machen letztere für immer mehr Strom-Eigenverbraucher interessant. Einige Bundesländer gewähren zudem Förderungen.

Lesezeit: 5 Minuten

Einer Mitteilung des bayerischen Wirtschaftsministeriums zufolge, soll das bayerische PV-Speicherprogramm in diesem Jahr fortgesetzt werden. Laut Minister Hubert Aiwanger gingen in Bayern bisher 73.000 Anträge ein, was eindrucksvoll beweise, dass die Bürger die Energiewende mitgestalten wollen. "Da die Anschaffungskosten für Batteriespeicher gesunken, aber die Strompreise gestiegen sind, wird sich Eigenverbrauch von PV-Strom mit Hilfe eines geförderten Batteriespeichers weiterhin lohnen“, ist sich Aiwanger sicher.

Aufgrund der hohen Nachfrage werden die Förderbedingungen nun allerdings angepasst: Ab Februar 2022 beträgt die vorgegebene Mindestkapazität für den Batteriespeicher 5 kWh (bzw. 5 kWp Mindestleistung für die zugehörige PV-Anlage). Dafür wird dann ein Förderbetrag von 500 € gewährt. Für jede zusätzliche kWh Kapazität erhöht sich der Förderbetrag um jeweils 75 €.

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Aiwanger wünscht sich von der Bundesregierung, dass ein vergleichbares Programm bundesweit aufgelegt wird. Er wolle dazu auf den neuen Bundeswirtschaftsminister Habeck zugehen. Dadurch könnte das bayerische Programm auf das Bundesprogramm umgestellt werden.

Die formale Anpassung der Förderrichtlinien kann erst im Nachhinein erfolgen. Maßgeblich für alle Anträge ab dem 01.02.2022 sind daher die auf der Antragsplattform und im aktualisierten Merkblatt S vom 1.02.2022 genannten Förderkonditionen.

Sachsen fördert Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur

Das sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft wird seine Förderrichtlinie Speicher (FRL Speicher/2021) im Jahr 2022 ebenfalls fortsetzen. Der Fokus liege weiterhin auf Investitionen in größere Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Gleichzeitig werden seit der Novellierung der Förderrichtlinie im Jahr 2021 auch Wärmespeicher gefördert. Damit soll der Eigenverbrauch von klimafreundlicher Solarenergie unterstützt werden. Förderanträge können ab dem 14. Februar 2022 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) gestellt werden.

Gefördert werden Investitionen in wieder aufladbare ortsfeste Speicher für Solarenergie als Neuinvestitionen, Ersatzinvestitionen oder Erweiterungen. Dies gilt nach Angaben des Ministeriums auch für Stromspeicher in Verbindung mit ortsfester Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Nicht unterstützt werden Blei-Akkumulatoren. Darüber hinaus können Investitionen für ortsfeste saisonale Wärmespeicher eine Unterstützung erhalten.

Die Förderhöhe umfasst bei konventionellen Stromspeichern einen Sockelbetrag von 500 € zuzüglich eines Leistungsbetrages von 200 € pro kWh Nutzkapazität. Für die mit dem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beträgt die Zuwendung 400 € pro Wechselstrom-Ladepunkt und 1.500 € pro Gleichstrom-Ladepunkt. Die Zuwendung für Wärmespeicher beträgt 250 €/m² Wasseräquivalent (nutzbares Speichervolumen) als Festbetrag je Einzelanlage. Die Kombination von Strom- und Wärmespeichern ist möglich und muss in einem Antrag erfolgen. Eine Förderung kann erfolgen, wenn die Gesamtzuwendung mehr als 2.500 Euro beträgt; die maximale Förderhöhe ist mit 50.000 Euro festgelegt.

Weil die Solar-Speicher mittlerweile weitgehend erfolgreich in den Markt eingeführt seien, soll die Speicherförderung in der derzeitigen Form nach Bewilligung der noch verfügbaren Mittel nicht mehr fortgesetzt werden.

Baden-Württemberg: Bis zu 50 % Zuschuss für PV-Anlagen und Batteriespeicher

Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür in Baden-Württemberg einen staatlichen Zuschuss von bis zu 50 % erhalten. Gelder in demselben Umfang gibt es laut dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ auch für Solarstromspeicher.

Grundlage ist die im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit ihr sei für Solaranlagen eine bislang nur wenig bekannte, aber attraktive Alternative zur Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstanden. Dabei ist aber folgendes zu beachten: Nutzen Eigentümer diese Bundesförderung, müssen sie im Gegenzug auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten. Zukunft Altbau rät daher, dass Experten sollten im Einzelfall prüfen sollten, welche Förderung lukrativer ist.

Bedingung für die BEG-Förderung der Photovoltaikanlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Wohngebäudes erreicht wird. Je höher der sogenannte Effizienzhausstandard ist, desto mehr Fördergeld sei möglich. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen in der Regel nicht aus.

Förderbeispiel: Sanieren Hauseigentümer ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie einen BEG-Zuschuss von 45 % der Gesamtinvestition bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 €. Die Förderung erhöht sich auf 50 % und 150.000 € förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Gebäudes zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, was in Gebäuden dieser Effizienzklasse ohnehin meist der Fall ist. Für eine Photovoltaikanlage mit zwölf Kilowatt installierter Leistung, die aktuell rund 20.000 € kostet, sind in diesem Zuge 10.000 € Zuschuss möglich – solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.

„Nutzen die Eigentümer die BEG-Förderung, fällt dadurch jedoch die monatliche Einspeisevergütung durch das EEG weg“, erklärt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. „Die Einspeisevergütung trug bislang zu einem Teil der Refinanzierung der Solarstromanlage bei. Den Anteil, der nicht mit großem Gewinn selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung.“ Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinkt, nimmt die Bedeutung der Einspeisevergütung kontinuierlich ab. Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend.

Eine Förderung der Photovoltaikanlage über das BEG als Alternative ist aber nicht immer automatisch gewinnbringender. Das ist erst dann der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Als Faustregel gilt: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Desto eher lohnt sich dann die BEG-Förderung.

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