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Ü20-Solaranlagen

Varta startet Informationskampagne zum Weiterbetrieb von Photovoltaik-Anlagen nach EEG-Förderende

In Videos und Texten erfahren Betreiber von Hausdachanlagen zudem, wie sie bei Eigenverbrauch den Anteil des selbst genutzten Solarstroms erhöhen können.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit Anfang 2021 läuft für die ersten Photovoltaik-Anlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Einen Überblick über alle Optionen, die Anlagenbetreiber jetzt haben, bietet eine Informationskampagne des Batterieherstellers Varta.

Hauseigentümer erfahren auf der Internetseite beispielsweise, unter welchen Bedingungen sie ihren Solarstrom weiter einspeisen können. Lange sah es so aus, als sei das Einspeisen nach dem Förder-Aus für viele Anlagen nicht mehr möglich. Denn Ziel der Bundesregierung ist es, einen zunehmend marktgetriebenen Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Die EEG-Novelle gewährt jedoch eine Übergangslösung bis zum Jahr 2027. Damit ist es möglich, Solarstrom auch aus ausgeförderten Anlagen weiter in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dafür erhalten die Betreiber eine geringfügige Vergütung.

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Eigenverbrauch ist lukrativ

Lukrativer ist es, den erzeugten Solarstrom vom Dach selbst zu verbrauchen. Die Informationskampagne erklärt, wie Betreiber ausgeförderter Anlagen nach 20 Jahren Einspeisung auf Eigenverbrauch umstellen können. Sie sparen damit den Bezug von Netzstrom, der um ein Vielfaches teurer ist. Zudem erhöhen sie die Unabhängigkeit vom Stromanbieter und schwankenden Strompreisen. Überschüsse, die nicht im Haushalt verbraucht werden, können an den Netzbetreiber oder einen Direktvermarkter abgegeben werden. Dafür erhalten Anlageneigentümer wiederum eine geringe Vergütung.

Mit der Gesetzesnovelle hat die Regierung auch beschlossen, die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom nur für Photovoltaik-Anlagen über 30 Kilowatt installierter Leistung zu erheben. Für Betreiber von Ü-20-Anlagen entfällt damit die EEG-Umlage, wenn sie auf Eigenverbrauch umstellen. Denn die meisten ausgeförderten Anlagen haben eine Kilowatt-Leistung im unteren einstelligen Bereich. Damit sind sie auch von der Smart-Meter-Pflicht befreit. Die intelligenten Stromzähler sind erst ab einer Leistung von 7 Kilowattpeak fällig.

Eigenverbrauch mit Energiespeicher erhöhen

Da die Einspeisevergütung deutlich geringer ist als früher, sollte der Eigenverbrauch so hoch wie möglich sein. Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens EuPD Research aus dem vergangenen Jahr wollen fast 80 Prozent der Anlagenbesitzer ihren Eigenverbrauch künftig erhöhen. Durchschnittlich liegt die Eigenverbrauchsquote bei 30 Prozent. Mit einem Energiespeicher lässt sich der Wert laut Varta auf 80 Prozent und mehr steigern. Speichersysteme für den Hausgebrauch sind bereits weit verbreitet und fallen seit Jahren stark im Preis.

Auch über die Option, die Anlage nach Ende der EEG-Förderung abzubauen, informiert die digitale Kampagne des Herstellers. Möglich ist, die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen oder ersatzlos abzubauen. Aber wirtschaftlich ist der Rückbau nicht sinnvoll, so Varta: Nach 20 Jahren Förderung ist die Anlage abbezahlt und verursacht nur geringe Betriebskosten. Die Erzeugung des Solarstroms vom Hausdach ist damit günstig. Ein Weiterbetrieb lohnt sich in fast allen Fällen, vor allem wenn auf die Kombination Eigenverbrauch und Energiespeicher gesetzt wird.

Der digitale Wegweiser ist kostenfrei verfügbar unter www.varta-ag.com/eeg-verguetung.

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