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Bundesrat befasst sich mit mobilen Haltungseinrichtungen für Legehennen

Da Hühnermobile auch im Straßenverkehr bewegt werden, muss es eine Ausnahme von der Vorgabe einer Käfig-Mindesthöhe von 2 m geben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat befasst sich mit mobilen Haltungseinrichtungen für Legehennen. Ein diesbezüglicher Verordnungsentwurf von Hessen ist am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden.

Ziel des Entwurfs ist es, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dahingehend zu ändern, dass bei mobilen Haltungseinrichtungen für Legehennen generell eine Ausnahme von der Vorgabe einer Käfig-Mindesthöhe von 2 m möglich ist.

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Zur Erläuterung hieß es, gerade Hühnermobile mit Dachschrägen könnten nicht sicherstellen, dass an allen Punkten der Haltungseinrichtung eine Höhe von 2 m erreicht werde. Für mobile, im Straßenverkehr bewegliche Haltungseinrichtungen für Legehennen sei daher eine generelle Ausnahme der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erforderlich, die über die bestehende Möglichkeit einer Einzelfallausnahme durch die für den Tierhalter zuständige Behörde hinausgehe.

Laut dem Antrag war der Verordnungsgeber zum Zeitpunkt der Einführung der Vorgaben von festen Stallgebäuden ausgegangen. Zwischenzeitlich würden Legehennen aus Gründen des Tierwohls und der Tiergesundheit indes zunehmend und regelmäßig in kommerziell hergestellten mobilen Haltungssystemen mit Auslauf im Freien gehalten; dies ermögliche eine besonders artgemäße und umweltschonende Haltung von Hühnern.

Durch das regelmäßige Versetzen von Haltungseinrichtung und Auslauf erhielten die Tiere eine frische Futtergrundlage und die Belastung der Auslaufflächen mit Parasiten sinke. Zugleich werde durch den Einsatz von Hühnermobilen auch kleineren landwirtschaftlichen Betrieben eine Einkommensdiversifizierung und eine effektivere Direktvermarktung ermöglicht.

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