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H5N1

Schleswig-Holstein: Geflügelpest in Tierhaltung nachgewiesen​

Im Landkreis Schleswig-Flensburg wurde die Geflügelpest in einem Betrieb offiziell bestätigt. Betroffen ist ein Bestand mit 12.500 Gänsen und Masthähnchen sowie ein weiterer Betrieb mit 5.600 Gänsen.

Lesezeit: 2 Minuten

In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Husby, Landkreis Schleswig-Flensburg, wurde vergangene Woche die Geflügelpest des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Das gab das Landwirtschaftsministerium am Samstag (16.07.) in einer Pressemitteilung bekannt. Zuvor hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Infektion am Freitagabend (15.07.) bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung des Bestandes von 12.500 Gänsen und Masthähnchen erfolgen. Davon sei auch ein weiterer Betrieb mit etwa 5.600 Gänsen betroffen, heißt es in der Pressemitteilung.

Appell: Biosicherheitsmaßnahmen jetzt konsequent durchziehen

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Anlässlich des aktuellen Falles ruft das Ministerium zur Einhaltung der landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen auf. Der Appell gelte allen Geflügelhaltern, wachsam zu bleiben und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wenn nötig zu optimieren und konsequent durchzuziehen. Es gelte den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden und die in der Geflügelpest-Verordnung für alle Geflügelhalter vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehören unter anderem:

  • Fütterung der Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
  • Kein Oberflächenwasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, zum Tränken der Tiere nutzen
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren

Um unklare Krankheitsgeschehen und eine mögliche Infektion mit den Geflügelpestviren auszuschließen, ist eine veterinärmedizinische Untersuchung bei erhöhten Tierverlusten oder klinischen Anzeichen auf H5N1 vorgeschrieben.

In einer Allgemeinverfügung zur Biosicherheit von November 2021 schreibt das Landwirtschaftsministerium außerdem unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, die Ausstattung mit Desinfektionsmatten oder -wannen, sowie das Reinigen und Desinfizieren von Fahrzeugen und Behältnissen vor. Diese Verfügung ist für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter verbindlich.

Schutz- und Überwachungszone sind eingerichtet

Um den Ausbruchsbetrieb in Husby wurde eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone (Sperrbezirk) von mindestens drei und einer Überwachungszone (Beobachtungsbezirk) von weiteren sieben Kilometern um den Betrieb besteht. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen, die der Landkreis Schleswig-Flensburg am Freitag bekanntgab:

  • Geflügel muss aufgestallt und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsbezirk: 15 Tage)
  • Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht werden (inkl. Probennahme)
  • Es gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion)

Die Amtliche Bekanntmachung des Landkreises finden sie hier.

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