Der Agrarausschuss des Bundesrates hält die von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Reduzierung des Fichteneinschlags für zu hoch.
In seiner Stellungnahme zu der von der Düsseldorfer Landesregierung eingebrachten Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in den Forstwirtschaftsjahren 2021 und 2022 spricht sich eine deutliche Mehrheit für eine Begrenzung auf 85 % des regelmäßigen Einschlags aus, anstatt wie vorgeschlagen auf 70 %.
Zudem soll die Einschränkung nicht für zwei Jahre, sondern lediglich für das Forstwirtschaftsjahr 2021 gelten, also für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021. Aufgrund der positiven Signale auf dem Holzmarkt, der bestehenden Liquiditätsengpässe vieler Waldbesitzer und vor dem Hintergrund des Klimawandels mit Extremwetterereignissen sei eine deutschlandweite Beschränkung des normalen Fichteneinschlages um 30 % und für die Dauer von zwei Forstwirtschaftsjahren zu stark und zu weit in die Zukunft gerichtet, heißt es zur Begründung.
Die Reduktion des Einschlags auf 15 % und nur ein Forstwirtschaftsjahr erscheine angesichts der aktuellen Sachlage zielgerichteter.
Nordrhein-Westfalen hatte den Verordnungsvorschlag in der Bundesratssitzung am 6.11. eingebracht. Dort war sie zur weiteren Beratung in den Agrarausschuss überwiesen worden. Der hat seine Empfehlung vergangene Woche im Umlaufverfahren abgestimmt. Aller Voraussicht nach wird die Länderkammer auf ihrer nächsten Sitzung am 27. November über den Verordnungsvorschlag entscheiden.