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Leserfrage: Brauche ich eine ASP-Ertragsschadenversicherung?

Die Ertragsschadenversicherung deckt die Schäden durch Ernteverbote oder andere Ertragseinbußen durch einen ASP-Ausbruch ab. Doch es gibt auch Entschädigungen vom Staat. Ist die Versicherung sinnvoll?

Lesezeit: 4 Minuten

Frage:

Ich habe einen Ackerbaubetrieb in einem Bundesland, das bisher ASP-frei ist. Meine Versicherer haben ir nun eine Ertragsschadenversicherung für ASP angeboten, um meine Ernteerlöse bei einem Ausbruch der ASP abzusichern. Wie sinnvoll ist eine solche Versicherung?

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Antwort:

Wie bei jeder Versicherung ist es eine wirtschaftliche Frage, ob der Abschluss sinnvoll ist. Es ist eine Abwägung zwischen dem Risiko des Schadenseintritts, der Risikoauswirtkung und der Kosten der Versicherung. Ob Sie eien Ertragsschadensversicherung brauchen, hängt davon ab, was Sie bereit sind auszugeben, um schnell Ihr Geld zur Verfügung zu haben.

Haben Sie das Geld einer Ernte auf dem Bankkonto und können somit auch fünf oder sechs Monate überbrücken, können Sie sich den Abschluss einer ASP-Ertragsschadenversicherung sparen. Sind Sie nicht so liquide, brauchen Sie die schnellen Versicherungszahlungen. Allerdings müssen Sie sich fragen, ob Sie sich so eine Versicherung leisten können.

Wirtschaftliche Einbußen in Brandenburg

Aus Erfahrungen in Brandenburg kann ich berichten, dass die versichterten Landwirte froh waren, versichert zu sein. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch deckt in wesentlichen Teilen die gleichen Nachteile ab, wie die in den von ASP betroffenen Bereichen gängigen Versicherungen. Diese haben aber etwas mehr als nur den Ertragsschaden abgedeckt. Einzelne Schäden wurden durch die Versicherungen etwas großzügiger anerkannt, als durch die Behörden. Nur in sehr wenigen Einzelfällen war der Unterschied bei Marktfruchbetrieben von wesentlicher Bedeutung.

Tatsächlich zahlen die Versicherungen schneller als die Entschädigungsbehörden. Obwohl die Behörden in Angesicht der Vielzahl der Fälle, relativ schnelle Entschädigungszahlungen leisteten, waren die Versicherungen (insbesondere was die Zahlung von Abschlägen angeht) im allgemeinen schneller. Geschätzt dürfte der Geschwindigkeitsvorteil bei etwa zwei bis drei Monaten liegen. Dies liegt nicht nur an der Schnelligkeit der Behörden bzw. Versicherungssachbearbeiter. In Brandenburg wurde die Geschwindigkeit der Verfahren auch maßgeblich durch die Aufnahme der Nachteile und Einbußen durch die Sachverständigen bestimmt.

Sowohl Versicherungen als auch Behörden haben als wesentliche Grundlage für die Auszahlung der Entschädigungen die Gutachten der Sachverständigen genutzt. Die Versicherungen akzeptierten bis auch wenige Ausnahmen die gutachterlichen Feststellungen. Förderlich hierfür war, dass bereits in einem sehr frühen Stadium die landwirtschaftlichen Sachverständigen einen Arbeitskreis bildeten, um einheitliche Maßstäbe für die Vielzahl der Gutachten festzulegen. Die Versicherungen ahben diese Maßstäbe akzeptiert.

Das zuständige Landesministerium lehnte zu Lasten der Landwirte einige Schadenspositionen ab. Eine ausdrückliche Anerkennung der Bewertungsmaßstäbe durch das Land wurde gegenüber den Sachverständigen nicht erklärt. Die für die Eintschädigung zuständigen Landkreise mussten jeweils selbst entscheiden. Dies führte zu weiteren zeitlichen Verzögerungen.

Tierhalter sollten eine Versicherung abschließen

Bei Tierhaltern sieht die Lage anders aus. Hier decken die staatlichen Entschädigungen nicht alle Schäden ab. Strittig sind noch einige Schäden, die der Staat als mittelbare Schäden abtut. Hierzu gehören zum Beispiel Besamungskosten für einen Sauenbestand im ASP-Gebiet. Besamen Sie Ihre Herde und die ASP bricht aus, sodass Sie die Tiere keulen lassen müssen, zahlen die Tierseuchenversicherung und der Staat keine Entschädigung für Ihre Besamungskosten. Auch höhere Kosten am Schlachthof übernimmt der Staat nicht.

Liegt Ihr Betrieb im ASP-Gebiet und Sie lassen Tiere zum Schlachten bringen, nimmt nicht jeder Schlachthof die Tiere. Müssen Sie diese dann weiter fahren, übernimmt der Staat die höheren Transportkosten sowie die höheren Reinigungskosten, die der Schlachthof an die Landwirte abgibt, nicht. Die Versicherungen in Brandenburg haben auch diese Schäden abgedeckt. Hier empfiehlt sich daher auf jeden Fall eine Ertragsschadenversicherung.

RA Dr. Thomas Hänsch

Geiersberger Glas & Partner mbB

Rostock

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