Die Änderungen sind für die Ferkelerzeuger eine echte Herausforderung. Nach meiner Einschätzung müssen über 90% der Betriebe ihr Deckzentrum umbauen. Im Abferkelbereich dürfte der Anteil noch weitaus höher liegen.
Knackpunkt der neuen Regelung ist die Forderung nach Gruppenhaltung im Deckzentrum. Damit die Haltung in dieser kritischen Phase funktioniert, sind die Ställe umzubauen. Besonders für abgesetzte Sauen, die ihre Rangordnung neu festlegen und die anschließend in die Rausche kommen, müssen Lösungen gefunden werden, die sicherstellen, dass sich die Sauen während der Gruppenfindungsphase nicht verletzen.
Nötig sind v.a. größere Laufgangbreiten und damit mehr Fläche. Für die Zeit der Gruppenfindung fordert der Gesetzgeber 5 m² Platz pro Sau in der Zeit vom Absetzen bis zur Belegung. Ob die Zusatzfläche durch eine Arena, durch Reduzierung der Stallplätze im Abteil, oder andere Möglichkeiten geschaffen wird, kann nur betriebsindividuell entschieden werden. Wichtig: Belegte Sauen gelten als tragend, und damit sind ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden Flächenvorgaben aus dem Wartestall einzuhalten.
Die neuen Vorgaben verlangen den Betrieben sicherlich viel ab. Aber eine mehrtägige Fixierung der Sauen während der Rausche wäre nicht mehrheitsfähig gewesen. Deshalb ist der jetzige Kompromiss besser als der sofortige Vollzug des Magdeburger Urteils.
Bernhard Feller, Bauberater, LWK NRW