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Ein Jahr mehr Zeit für Investitionen

Lesezeit: 2 Minuten

Haben Sie eine 6b-Rücklage gebildet und müssen das Geld nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 eigentlich wieder in Ihren Betrieb reinvestieren? Dann haben Sie wegen der Corona-Pandemie jetzt ein Jahr länger Zeit für Ihre Reinvestition. Die Maßnahme ist Teil des Konjunkturpaketes, das die Regierung im Juni auf den Weg gebracht hat.


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Hierzu ein Beispiel: Die Schweinemast-GbR Wolf hatte 2016 eine Baulandfläche verkauft und dafür eine gewinnmindernde Rücklage gebildet. Normalerweise müsste die GbR das Geld in den folgenden vier Wirtschaftsjahren, die auf den Verkauf folgen, wieder in den Betrieb reinvestieren, d.h. bis spätestens zum 30.9.2020 bzw. 31.12.2020, wenn das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr gilt. Nun darf sich die GbR mit der Investition ein Jahr länger Zeit lassen und die 6b-Rücklage bis zum 30.9.2021 fortführen bzw. bis zum 31.12.2021, wenn das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr gilt.


Wollen Sie das Geld aus einem Flächenverkauf z.B. in einen neuen Stall investieren, verlängert sich die reguläre Frist von sechs Jahren ebenfalls um ein Jahr auf sieben.


Nicht nur bei 6b-Reinvestitionen, auch bei einem Investitionsabzugsbetrag (IAB) greift der Aufschub: Haben Sie z.B. 2017 einen IAB gebildet, müssten Sie die Investition normalerweise in den drei Wirtschaftsjahren danach tätigen, also bis spätestens 2020. Vielen Betrieben fehlen durch die Corona-Krise jedoch die Mittel für eine Investition. Diese können nun aufatmen, da sie die Investition nun noch bis 2021 tätigen dürfen – ohne negative steuerliche Folgen.

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