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50 % weniger Pflanzenschutz: Die EU-Kommission macht ernst

EU-Interna zeigen: Beim Pflanzenschutz will die EU-Kommission deutlich mehr Einfluss auf die Mitgliedstaaten nehmen und die Pflanzenschutz-Halbierung gesetzlich festschreiben.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten gesetzlich verpflichten, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 zu halbieren. Als Basis soll der Durchschnitt der Einsatzmengen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 dienen.

Das geht aus einem internen Entwurfspapier der EU-Behörde hervor, das top agrar vorliegt. Dieser Entwurf zirkuliert aktuell in den Generaldirektionen der EU-Kommission, die den Entwurf kommentieren und ergänzen sollen. Ende März will die Kommission die „Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln“ vorlegen.

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Die EU greift durch

Das Vorgehen der Kommission ist pikant: Bislang regelt eine EU-Richtlinie den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in den Mitgliedstaaten. Mit solchen Richtlinien gibt die EU Ziele vor. Die EU-Mitglieder müssen dann nationale Gesetze erlassen, um diese Ziele zu erreichen. Dabei haben die Mitgliedstaaten in vielen Fällen großen Spielraum. Wie die EU-Mitglieder die Pflanzenschutz-Verordnung bislang umgesetzt haben, sorgte in Brüssel jedoch für großen Unmut: Zu wenig Reduktion, zu laxe Kontrollen, hieß es aus EU-Kreisen.

Deswegen will die EU-Kommission nun eine Verordnung erlassen. Das würde volle Kontrolle für die EU bedeuten. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen.

Was plant die Kommission?

Zentral in der Verordnung ist das Reduktionsziel von 50 % für „Einsatz und Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel“ bis 2030, wobei der Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 als Basis dienen soll. Dazu will die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten verpflichten.

Im Einzelfall könnten die EU-Mitglieder laut der Pläne vom 50 %-Ziel abweichen. Zum Beispiel dann, wenn sie bereits hohe Reduktionen vorweisen können. Allerdings behält sich die EU-Kommission auch vor, in bestimmten Fällen die Reduktionsziele anzuheben.

Weitere Schritte

Die EU-Mitglieder sollen laut der Kommissionspläne weitere Maßnahmen umsetzen:

  • Landwirte sollen jede Pflanzenschutzmaßnahme in ein digitales Register eintragen – samt Ort, Zeitpunkt und Namen des jeweiligen Beraters.
  • In allen Hauptkulturen sollen Landwirte zum integrierten Pflanzenschutz verpflichtet werden. Die Mitgliedstaaten sollen dazu kulturspezifische Regeln aufstellen.
  • Die Mitgliedstaaten sollen nationale Aktionspläne vorlegen. Darin müssten sie ihre nationalen Reduktionsziele sowie die ergriffenen Maßnahmen beschreiben. Weiterhin müssten die Staaten regelmäßig über ihre Fortschritte bei der Pflanzenschutzreduktion berichten.
  • In "sensiblen Gebieten" soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln generell verboten werden.
  • Landwirte sollen sich alle drei Jahre einer speziellen Schulung unterziehen.
  • Landwirte müssten ihre Pflanzenschutzspritzen und andere Ausbringtechnik nach den Plänen der EU einem regelmäßigen Inspektionen unterziehen.

Inwiefern deutsche Regeln z.B. im Insektenschutzpaket, zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz oder zum „Spritzen-TÜV“ die EU-Pläne bereits erfüllen könnten, ist noch unklar.

Auswirkungen bewusst

Der Auswirkungen ihrer Pläne ist sich die EU-Kommission durchaus bewusst. In einem kurzen Kapitel zu den Folgen der Pflanzenschutz-Verordnung nennen die Autoren mögliche Folgen: Steigende Lebensmittelpreise, steigende Produktionskosten, steigende Lebensmittelimporte aus Drittstaaten.

Die EU-Kommission wird sich laut ihres Jahresplans bis Mitte März intern zu den Plänen abstimmen und sie dann vorstellen. Dann werden sich sowohl die Mitgliedstaaten als auch das EU-Parlament zu den Gesetzentwürfen äußern - bevor die drei Institutionen in den sogenannten Trilog starten. In Stein gemeißelt sind die Pläne der Kommission also noch nicht, die Richtung ist aber klar.

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