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topplus Nutztierhaltungsverordnung

Özdemir: "Weniger Tiere besser halten."

Neben der Haltungskennzeichnung plant Agrarminister Cem Özdemir auch Änderungen in der Nutztierhaltungsverordnung. Es geht um Mindeststandards für Kühe und Puten sowie nicht-kurative Eingriffe.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat angekündigt, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um weitere Mindestanforderungen für Nutztiere zu ergänzen. Es gehe darum, Regelungen für die Tierarten zu schaffen, für die bisher keine spezifischen Vorgaben existierten, etwa für Milchkühe und Mastputen, sagte Özdemir beim Festakt „20 Jahre Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz“ in Berlin. Zudem wolle man ändern, dass nicht-kurative Eingriffe immer noch gängige Praxis seien und nicht die Ausnahme.

„Weniger Tiere besser halten“

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Der Minister bekräftigte sein Ziel, in dieser Legislaturperiode den Umbau der Tierhaltung anzugehen. Eine wichtige Aufgabe sei es dabei, „die Entwicklung der Tierbestände klima- und umweltgerecht auszurichten und wieder an der verfügbaren Fläche zu orientieren“. Tierbestände und Fläche müssten vereinbar sein, „damit Tierhaltung überhaupt mit dem Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität vereinbar bleibt“, so der Grünen-Politiker. Dabei gelte die Devise, „weniger Tiere besser halten“.

Eine wichtige Voraussetzung dafür sei, „die Leistung der Bäuerinnen und Bauern für mehr Tierschutz auch sichtbar zu machen, wie wir es mit unserer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung tun werden“, erklärte Özdemir. Dies sei einer der Bausteine des Gesamtvorhabens einer „zukunftsfesten Tierhaltung“, ebenso wie eine Anpassung des Baurechts.

Mehr Tierschutz „Schritt für Schritt“

Der Minister betonte, dass die überwiegende Mehrheit der Tierhalter verantwortungsvoll mit Tieren umgehe und die tierschutzrechtlichen Vorschriften achte. Dennoch lehnten viele Menschen weit verbreitete Verfahren und Umstände in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ab. Dem müsse man Rechnung tragen.

Özdemir wies mit Nachdruck Forderungen von Tierschützern zurück, auf das Schlachten von Tieren zu verzichten und warnte vor überzogenen Erwartungen an den Tierschutz. Auch in diesem Bereich werde man nur „Schritt für Schritt vorankommen“.

Tierschutz seit 20 Jahren im Grundgesetz

Bundestag und Bundesrat hatten 2002 beschlossen, Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte zu ergänzen: Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen „und die Tiere“. Dies gibt den Lebensbedingungen von Tieren seitdem rechtlich mehr Gewicht. Bis dahin galten Regelungen im Tierschutzgesetz als nachrangiger, wenn ihnen andere Grundrechte entgegenstanden - etwa die Freiheit der Wissenschaft, der Kunst, des Berufes oder der Religion.

CDU/CSU: „Tierschutz geht nicht ohne die Landwirtsfamilien“

Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert, dass den Landwirtinnen und Landwirten beim Staatsziel Tierschutz zu wenig Beachtung geschenkt werde. „Die Landwirtsfamilien in Deutschland tragen die größte Verantwortung, um das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz mit Leben zu füllen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger. Er bemängelte, dass die Ampel-Koalition den landwirtschaftlichen Betrieben keine konkrete Perspektive gebe, mit der Tierhaltung in Deutschland eine Zukunft habe. „Der koalitionsinterne Streit um eine tragfähige Finanzierung von mehr Tierwohl verunsichert Bauern, Verarbeiter und Verbraucher“, sagte Bilger.

Tierschutzbund: „Systemänderungen sind überfällig“

Tierschutzverbände machte zum 20-jährigen Bestehen des Staatsziels Tierschutz deutlich, dass ihnen das Erreichte nicht weit genug geht. Noch immer gebe es zu viele Lücken im Tierschutzrecht, es brauche grundlegende Systemänderungen, sagte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Statt die Systemfragen mutig und entschlossen anzugehen, wird immer noch kleinteilig repariert, damit das System der Hochleistungssteigerung ungehemmt weiterlaufen kann“, sagte Schröder.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten bezeichnete das Kupieren von Ringelschwänzen bei Ferkeln ohne Betäubung, die Anbindehaltung von Kühen und die Haltung von Mastschweinen auf Betonspaltenböden als nicht vereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz.

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