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GAP-Zahlungen ab 2023

Agrarwissenschaft bewertet neue Agrarreform vorsichtig optimistisch

„Besser als erwartet“, lautet die Rückmeldung aus der Wissenschaft auf die Gesetzesvorlage zur Agrarreform ab 2023 in Deutschland. Nun kommt es auf die Gestaltung der Öko-Regelungen an.

Lesezeit: 6 Minuten

Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zur Umsetzung der Agrarreform in Deutschland ab 2023 trifft im Kern auf Zustimmung in der Agrarwissenschaft. Agrarökonomen und Agrarwissenschaftler von verschiedenen Instituten sehen Verbesserungspotenziale insbesondere im Detail, zeigt eine Umfrage, die das Science Media Center zusammengestellt hat. Dabei blicken sie vor allem auf die Ausgestaltung und Annahme der neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes), an die 25% der Direktzahlung gebunden sind und für die sich Landwirte freiwillig entscheiden können.

Ideen des Wissenschaftlichen Beirats ansatzweise angenommen

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„Der Kabinettsbeschluss greift ansatzweise einige Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz zur Umsetzung der GAP auf“, sagt Prof. Alfons Balmann, Direktor des Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) in Halle (Saale). Das betreffe vor allem die grundsätzliche Reduktion der Einkommensstützungen zugunsten einer Stärkung der 2. Säule und der Öko-Regelungen. Balmann begrüßt auch die Übernahme der Idee eines zeitlichen Abschmelzens der Flächenprämien, was sich in der schrittweise steigenden Umschichtung zugunsten der 2. Säule widerspiegelt. Aus seiner Sicht hätte die Umschichtung und der Anteil der Mittel für Öko-Regelungen höher ausfallen können. Allerdings trage der jetzige Beschluss der Sorge der Landwirtschaft Rechnung, „dass eine hohe Abhängigkeit der Landwirtschaft von den Direktzahlungen besteht und sich die Betriebe etwa aufgrund bestehender Pachtverträge nicht von heute auf morgen an drastisch reduzierte Direktzahlungen anpassen können“, attestiert Ballmann.

Deutliche Kritik an der Umverteilungsprämie

Unzufrieden äußert sich Balmann hingegen zur Umschichtung von Direktzahlungen auf die 1. Hektare. Statt einer Kürzung der Mittel nach der Größe sollen landwirtschaftliche Betriebe laut dem Gesetzesbeschluss für die ersten 40 Hektar bewirtschafteter Fläche etwa 70 Euro je Hektar und für die nächsten 20 Hektar etwa weitere 40 Euro je Hektar erhalten, also jährlich bis zu etwa 4000 Euro je Betrieb. Balmann bezeichnet die Umverteilungseinkommensstützung als „Museumsprämie“. „Sie konserviert nicht nur unrentable Kleinbetriebe, die bereits heute mit veralteter Technik und veralteten Produktionsmethoden wirtschaften und überwiegend von Subventionen und Steuervergünstigungen am Leben gehalten werden, sondern nimmt letztlich die potenziell entwicklungsfähigen Betriebe der Region in eine Art Geiselhaft“, sagt er.

Ziele des Green-Deals sind stärker sichtbar

Positiv zur stärkeren Bindung der Agrarzahlungen an Umweltwirkungen äußert sich auch Prof. Peter H. Feindt, Leiter des Fachgebiets Agrar- und Ernährungspolitik an der Humboldt-Universität zu Berlin. „Die jetzigen Beschlüsse sind stärker an den Zielen des Green Deal ausgerichtet, als ich noch vor kurzem erwartet hätte, und das ist wichtig, um die Agrarsysteme langfristig zu stabilisieren“, sagt er. Die Gesetzentwürfe zur GAP ermöglichten einen weiteren kleinen Schritt hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft, schätzt Feindt.

Prämienhöhe entscheidet über Annahme von Öko-Regelungen

Wichtig für die Wirkung der Reform sind nach Ansicht der Mehrheit der Agrarwissenschaftler nun die Ausgestaltung der freiwilligen Öko-Regelungen in der 1. Säule. „Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie die Bundesländer müssen aus diesen Eckpunkten jetzt effektive Programme machen, die von den Landwirt*innen angenommen werden“, so Prof. Sebastian Lakner, Professor für Agrarökonomie an der Universität Rostock. Noch sind die inhaltlichen Details der Ausgestaltung der Eco-Schemes nicht festgelegt, dazu gehören die Zeitpunkte der Aussaat, die Breite von Blühstreifen, das zu wählende Saatgut, die Frage welche Kulturen in der Maßnahme „vielfältige Fruchtfolgen“ enthalten sein sollen oder die Frage, ob es Anreize zur Mehrjährigkeit eines Blühstreifens oder einer Brache gibt, merkt Lakner weiter an. Wichtig sei nun ein kluges Austarieren der Maßnahmen zwischen den Öko-Regelungen in der 1. Säule und den höherwertigen Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule. „Bisher durfte ein Blühstreifen in der ersten Säule maximal zehn bis zwanzig Meter breit sein, ein Blühstreifen in der zweiten Säule musste jedoch mindestens sechs Meter breit sein. Solche Widersprüche führen bei Landwirt*innen zu Frustration und Ablehnung“, so Lakner. Zudem sei jetzt die Wahl der Prämienhöhe ein entscheidender Faktor. „Die Prämien für Umweltmaßnahmen in beiden Säulen entscheiden darüber, ob effektive Maßnahmen von den Betrieben gewählt werden oder ob weiterhin Steuergeld für weitgehend wirkungslose Maßnahmen ausgegeben wird.“

Änderungen in landwirtschaftlicher Nutzung zu erwarten

Sichtbare Änderungen in der landwirtschaftlichen Nutzung und in der Agrarlandschaft durch diese Agrarreform erwartet Dr. Norbert Röder, Sprecher des Arbeitsbereichs Landnutzung & Ressourcenschutz am Johann Heinrich von Thünen-Institut in Braunschweig. „Der Vorschlag zu den Öko-Rgelungen umfasst ein relativ breites Angebot von Maßnahmen. Dieses reicht von relativ einfachen Maßnahmen, die eine Veränderung auf einer großen Fläche bewirken können, wie der Förderung der Kulturartendiversität im Ackerbau, bis zu anspruchsvollen Maßnahmen, wie der Förderung des artenreichen Grünlandes. Diese Breite ist zu begrüßen, da sie vielen Landwirten eine Teilnahme ermöglichen wird und es in vielen Regionen Deutschlands zu einer nennenswerten Änderung der landwirtschaftlichen Landnutzung kommen wird“, sagt er. Er fürchtet allerdings, dass das für die Öko-Regelungen vorgesehene Budget von gut 1. Mrd. € nicht ausreichen wird.

Mehr Brachen als Versicherung für weitere Produktion

Mit der neuen Agrarreform sind für den Erhalt der Basisprämie künftig das Vorhalten von 3% nicht-produktiver Fläche je Betrieb und der Erhalt von Dauergrünland maßgeblich. Für Dr. Guy Pe'er vom Department für Ökosystemleistungen am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig ist das noch zu wenig. Nicht-produktive Flächen und Landschaftselemente seien das zentrale Element für den Schutz der Biodiversität und würden aus landwirtschaftlicher Sicht auch als Versicherung für die weitere Produktion dienen, sagt er. Die Wissenschaft habe daher 5% nicht-produktive Fläche „als absolutes Minimum definiert“, so Pe'er weiter. „Seit der Abschaffung der verpflichtenden 10-prozentigen Flächenstilllegung im Jahr 2008 geht der Verlust an Lebensräumen weiter“, begründet er seine Einschätzung. Zudem regt er ein Verbot der Beseitigung bestehender Landschaftsstrukturen (mit einem spätesten Basisjahr 2020) an.

Höhere Standards für den Erhalt von Dauergrünland gefordert

Kritisch bewerte Pe'er die Ausnahmen in den GAP-Gesetzen beim Schutz von Grünland und das Eingeständnis den Verlust von bis zu 4 % Grünland zuzulassen. Extensives Dauergrünland sei zentral für die Artenvielfalt und das Klima, sagt er. Zudem drohten Deutschland bereits EU-Vertragsstrafen für Verstöße gegen die europäische Naturschutz-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat (FFH). Ohne Qualitätsstandards für FFH-Flächen (die sich u.a. an der Beweidungsintensität orientieren) und ohne Budgets für die Kartierung sensitiver Grünlandflächen außerhalb von Schutzgebieten (und deren Schutz), sei der Grünlandschutz unzureichend und ignoriere Empfehlungen der Wissenschaft, wertet er.

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