Bestandsveränderungen können Sie jetzt bequem per Smartphone melden. top agrar hat die neue Technik von zehn Landwirten testen lassen.
Schweinehalter müssen sowohl für die staatliche Antibiotika-Datenbank (TAM) als auch nach Viehverkehrsverordnung (VVVO) ihre Tierbewegungen melden. Das ist lästig und kostet viel Zeit. Schlimmer noch: Wer sich z. B. die Zu- und Abgänge auf Zetteln notiert, läuft sehr schnell Gefahr, dass Daten verloren gehen. Einmal nicht aufgepasst, und schon landen die wichtigen Notizen samt Stalloverall in der Waschmaschine.
Kein Datenverlust dank App?
Einfacher, schneller und sicherer soll das Melden an die HIT-Datenbank mit der neuen App „HIT-Reporter“ der Firma „definitiv!“ gehen. Das Funktionsprinzip ist ganz einfach: Auf der Internetseite www.dbahitreporter.de registrieren Sie sich zunächst mit Name, Adresse usw. Zudem müssen Sie die Firma „definitiv!“ als Drittmelder bestätigen. Das ist nötig, um den gesetzlichen Voraussetzungen zur Meldung an die TAM- und VVVO-Datenbank Rechnung zu tragen.
Im nächsten Schritt geben Sie einmalig Ihre Betriebsdaten ein, u. a.Name, Adresse, VVVO-Nummern. Dann laden Sie die App aus dem Internet herunter auf Ihr Smartphone.
Mithilfe der App-Funktion können Sie jetzt alle Zu- und Abgänge direkt im Stall in Ihr Smartphone eintippen. Die Eingabe funktioniert auch im Offline-Modus, falls Sie im Stall keinen Funk- oder WLAN-Empfang haben! Sobald das Handy wieder Netz hat, sendet es die Daten an den Büro-PC. Hier können Sie alle Meldungen in einer Liste noch einmal auf Plausibilität kontrollieren und per Knopfdruck an HIT melden. Wenn gewünscht, leitet das Programm die Daten auch automatisch weiter.
Landwirte haben getestet
Wie gut die App arbeitet und wo die Stärken und Schwächen der Technik liegen, hat top agrar von zehn Landwirten testen lassen. Hier die Ergebnisse:
- Das Anlegen der Betriebsdaten im PC beurteilten 70 % der Tester als sehr gut bzw. gut, die Installationsanleitung war klar verständlich.
- Auch das Handling der App auf dem Smartphone bekam gute Noten. 70 % der Tester benoteten die Eingabe der Daten per Fingertipp mit sehr gut oder gut (siehe Übersicht 1).
- Bei allen Testern wurden die im Stall in die App eingegebenen Daten auch ohne Funknetz/WLAN-Empfang sicher zwischengespeichert.
- Die korrekte Weitergabe der Daten an die „definitiv!-Datenbank funktionierte bei den Testern reibungslos, sobald das Smartphone wieder Netz/WLAN-Empfang hatte.
- Nur bei einem Tester klappte die Übergabe der Daten von der „defini-tiv!“-Datenbank an die HIT-Datenbank nicht optimal.
- 80 % der Tester gaben an, dass die HIT-Meldung per App sicherer und einfacher ist als bei der Erfassung mit Papierzetteln (siehe Übersicht 2). Nur 20 % der Landwirte wollen die Zu- und Abgänge bzw. die Tierverluste künftig wieder auf Papier notieren, diese anschließend zum Beispiel in eine Excel-Datei eintragen und diese Datei dann an die HIT-Datenbank senden.
- Die Nutzung der neuen App kostet 4,99 € pro Monat. 60 % der Landwirte findet das Preis-Leistungs-Verhältnis absolut in Ordnung.
Das verlangt der Gesetzgeber
Folgende Meldungen müssen Schweinehalter an die HIT-Datenbank übermitteln:
- Meldungen nach VVVO: Nach § 40 der Viehverkehrsverordnung (VVVO) müssen aufnehmende Betriebe alle Tierzugänge melden. Ferkelerzeuger melden ihre Jungsauenzukäufe, Ferkelaufzüchter die Babyferkelzukäufe und Schweinemäster ihren Zukauf von Ferkeln. Verfügt ein Schweinehalter über mehrere VVVO-Nummern, muss er die Tierzugänge in den Einzelbetrieben ebenfalls melden. Dies muss innerhalb von sieben Tagen nach Zugang passieren. Nach § 26 muss jeder Schweinehalter außerdem zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres seinen Tierbestand innerhalb von zwei Wochen melden.
- Nach TAM: Für die staatliche Antibiotika-Datenbank müssen Betriebe mit mehr als 250 Mastferkeln (ab Absetzen) und Mäster mit mehr als 250 Schweinen (im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres) alle Tierzugänge und -abgänge tagesgenau zum 14. Januar und 14. Juli eines Kalenderjahres melden. Das gilt auch für die Verluste. Darüber hinaus muss der Landwirt seinen Anfangs-Tierbestand (1. Juli und 1. Januar eines Jahres) melden.