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Arbeitswertnachweis-Daten bis 11. Februar an LBG melden

Bis zum 11. Februar müssen Unternehmer, die den Arbeitswert berechnen, den Nachweis an die Berufsgenossenschaft senden.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bittet alle Unternehmer, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird, ihren Arbeitswertnachweis bis zum 11. Februar 2021 an sie zu übermitteln. Dies ist auch online möglich.

Mit dem Formular, das die LBG bereits an alle betroffenen Unternehmer verschickt hat, sind folgende für die Beitragsberechnung erforderlichen Daten aus dem Jahr 2020 zu melden:

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  • Anzahl der vom Unternehmer, Mitunternehmer, Gesellschafter, Ehegatten (bzw. eingetragenen Lebenspartner) geleisteten Arbeitstage,
  • Anzahl der von Beschäftigten und Aushilfen geleisteten Arbeitsstunden und dem von ihnen erzielten Bruttoarbeitsentgelt,
  • Anzahl der Arbeitstage von unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen,
  • Anzahl der Arbeitsstunden von Praktikanten und „1-Euro-Jobbern“ mit dem errechneten Mindestentgelt,
  • Anzahl der ehrenamtlich Tätigen.

Über das Extranet schnell, sicher und portofrei

Gartenbau-Unternehmen können ihre Daten auch im Internet über das Extranet der SVLFG melden. Berechtigte finden ihre Zugangsdaten auf dem zugesandten Formular. Wer sich bereits einen Zugang in den Vorjahren eingerichtet hat, kann diesen weiterhin nutzen.

Nach dem Anklicken erscheint die Anmeldemaske „Extranet Login“. Dort stehen auch alle weiteren Erläuterungen zur Meldung.

Sollte der Arbeitswertnachweis nicht bis zum 11. Februar 2021 eingegangen sein, wird die LBG den Beitrag schätzen.

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