„Praxisgerechte Lösungen“ hat Agrar-Staatssekretär Dr. Robert Kloos bezüglich der Novelle der Düngeverordnung zugesichert. Bei einem agrarpolitischen Forum in Erfurt erklärte der Beamte, die Situation der Messstellen in Deutschland zeige, dass voraussichtlich nicht alle Grundwasserkörper bis 2021 in einen guten chemischen Zustand versetzt werden könnten. Dies kritisiere die EU-Kommission, die deshalb von der Bundesrepublik verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Wasserqualität verlange.
Eine vom Berliner Agrarressort beauftragte Expertengruppe hat nach Angaben des Staatssekretärs Vorschläge unterbreitet, wie die Düngeverordnung weiterentwickelt werden sollte, um die Düngung effektiver am Nährstoffbedarf der Pflanzen auszurichten und Nährstoffverluste zu vermeiden. Diese Vorschläge seien Grundlage der Änderungen der Düngeverordnung gewesen.
Zwischenzeitlich habe die EU-Kommission allerdings gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeleitet. Darin fordere sie unter anderem die Begrenzung der Düngung, die Verlängerung der Sperrfristen zur Gülleausbringung im Herbst, höhere Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger sowie präzisere Vorgaben zur Ausbringtechnik.
Kloos zufolge befindet sich das Ministerium derzeit unter dieser Maßgabe in der Ressortabstimmung. Danach stehe die Anhörung der Länder und Verbände auf dem Plan. Inklusive der obligatorischen Umweltprüfung sei deshalb erst im zweiten Quartal 2015 mit der neuen Düngeverordnung zu rechnen.
Der Staatssekretär betonte, das Bundeslandwirtschaftsministerium strebe im nun anstehenden Abstimmungsprozess praxiskonforme Lösungen an, die fachlich fundiert seien, weiterhin eine landwirtschaftliche Produktion zuließen, die Umwelterfordernisse angemessen berücksichtigten, die aber auch die Nährstoffeinträge in die Umwelt reduzierten.