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Hilfsgelder

Auszahlung der Krisenhilfe für die Landwirtschaft startet

Seit heute findet die Auszahlung der Krisenhilfe für die Landwirtschaft statt. Mehr als die Hälfte davon geht an Schweinehaltende Betriebe.

Lesezeit: 3 Minuten

Heute ist der Startschuss für die Auszahlung des ersten Hilfspakets für die Landwirtschaft gefallen, das die Bundesregierung nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geschnürt hat. Es umfasst insgesamt 180 Mio. € für besonders betroffene landwirtschaftliche Betriebe, 60 Mio. € davon kommen von der EU.

Das Geld wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgezahlt und soll automatisch bei den betroffenen Betrieben ankommen. Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 die Greening-Prämie für nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten haben.

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Auszahlung ohne Antragsverfahren

„Wir greifen den Landwirtinnen und Landwirten unter die Arme, damit sie die hohen Energiepreise schultern können. Ab heute werden unsere zielgenauen Hilfen an fast 42.000 Betriebe ausgezahlt, die von den gestiegenen Energiekosten besonders hart getroffen sind“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) in Berlin. Noch in diesem Monat sollen rund 135 Mio. € auf den Höfen ankommen, so Özdemir weiter. Er stellte heraus, dass sein Haus eine bürokratiearme Auszahlung ohne Antragsverfahren gewählt habe.

Insgesamt werden im ersten Schritt 41.913 landwirtschaftliche Unternehmen eine Anpassungsbeihilfe in Höhe von 134.868.723,27 € erhalten, heißt es beim BMEL. Mehr als die Hälfte von dem Geld geht an Schweinehaltende Betriebe. Die Bundesregierung hatte für die Vergabe der Mittel einen Verteilungsschlüssel je nach Betroffenheit von bestimmten Betriebszweigen erstellt.

Danach teilt sich die Anpassungsbeihilfe wie folgt auf die berechtigten Sektoren auf:

Kleinbeihilfen mit Antrag erst im Oktober

Für Betriebe, die nicht über die Greenig-Verpflichtung ermittelt werden können, hat die Bundesregierung zusätzlich das Kleinbeihilfeprogramm geschnürt. Dies betrifft Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich 10 Hektar Ackerfläche und neu gegründete Betriebe, die für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen konnten. Diese Betriebe müssen anders als alle anderen für den Erhalt der Krisenhilfen einen Antrag stellen. Das BMEL begründet dies mit EU-rechtlichen Vorgaben. Der Antragszeitraum dafür soll im Oktober beginnen.

Sowohl die Anpassungsbeihilfe als auch das Kleinbeihilfeprogramm sind auf 15.000 € pro Unternehmen begrenzt. Rund 3.800 Unternehmen werden laut dem BMEL eine Anpassungsbeihilfe in Höhe des Maximalbetrags erhalten.

Die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten in ihrer ersten Reaktion auf den Ukraine-Krieg Anfang März die Auszahlung von Krisenhilfen an die Landwirtschaft gewährt. Die Bundesregierung hatte die für Deutschland gewährte Summe von 60 Mio. € daraufhin um 120 Mio. € aus nationalen Mitteln auf 180 Mio. € aufgestockt. Ausgezahlt werden müssen die Mittel nach Maßgabe der EU bis spätestens 30. September 2022.

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