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topplus Folgen des Ukraine Krieges

Ampel will EU-Krisenhilfe für die Landwirtschaft nach Betroffenheit auszahlen

Die Ampel stockt die EU-Krisenhilfe für die Landwirtschaft auf 180 Mio. € auf. Vor allem Betriebe im Gemüse- und Obstbau sowie in der Geflügelmast könnten profitieren.

Lesezeit: 4 Minuten

Über die Höhe der Krisenhilfe für die Landwirtschaft ist sich die Ampel-Koalition in Berlin einig. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat vergangene Woche grünes Licht für die Summe von 180 Mio. € gegeben, die Agrarminister Cem Özdemir angekündigt hatte. Sie setzt sich aus 60 Mio. € EU-Geld und eine nationalen Aufstockung von 120 Mio. € zusammen und ist im Ergänzungshaushalt zu finden. Diesem soll der Bundestag gemeinsam mit dem Bundeshaushalt für 2022 in der ersten Juni Woche abschließend zustimmen.

Kein Zuschuss für die Unfallversicherung

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Doch welche Betriebe bekommen wieviel von den Mitteln? Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) verfolgt dabei den Kurs, es wolle „nach Betroffenheit“ auszahlen und „nicht mit der Gießkanne“ ausschütten, heißt es in Regierungskreisen in Berlin. Deshalb hat es sich gegen eine Aufstockung der Förderung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) entschieden, die vom Deutschen Bauernverband (DBV) und auch von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gefordert worden war. „Die Landwirtschaft ist weiter im Krisenmodus“, sagte die SPD-Berichterstatterin für den Agrarhaushalt, Esther Dilcher, gegenüber Agra-Europe. Die SPD-Politikerin betonte, dass sie eine zügige Auszahlung der Mittel erwarte.

Auszahlung über die Berufsgenossenschaft geplant

Die Finanzhilfen sollen über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgezahlt werden. Um zu ermitteln, welche Betriebszweige besonders unter den Marktturbulenzen seit Ausbruch des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine leiden, hat das BMEL eine Stellungnahme beim Thünen-Institut (TI) zur Betroffenheit verschiedener Produktionsbereiche der Landwirtschaft durch den Krieg in Auftrag gegeben. Es liegt top agrar vor.

Gartenbau, Obstbau, Geflügelmast, evtl. Schweinebetriebe betroffen

Danach sollen in den Genuss der Zahlungen vor allem Betriebe kommen, die besonders von den steigenden Energiepreisen betroffen sind. Das sind laut den Berechnungen der Thünen-Forscher vor allem energieintensive Gartenbaubetriebe mit Unterglasanbau, Freilandgartenbaubetriebe sowie Obst- und Weinbaubetriebe. Hinzu kommen Geflügelmastbetriebe und eventuell Schweine-haltende Betriebe.

Hohe Preise kompensieren Kosten bei Acker und Milchvieh

Weniger Betroffenheit sehen die Gutachter bei Ackerbau- und Milchviehbetrieben. Bei den meisten Ackerbaukulturen könnten die positiven Einkommenswirkungen höherer Produktpreise die gestiegenen Betriebsmittelpreise überkompensieren, heißt es in dem Gutachten. Auch bei den Milchviehbetrieben würden die höheren Betriebsmittelpreise durch das aktuelle Milchpreisniveau kompensiert, so die Empfehlung. Zudem deuteten sich an den Milchbörsen hohe Preise bis zum Ende des Jahres ab. Ebenso werde bei den Futterbaubetrieben ein Einkommenszuwachs auf Grund steigender Schlachtpreise erwartet.

Liquiditätshilfen zur Zwischenfinanzierung möglich

Die Gutachter weisen darauf hin, dass die individuelle Betroffenheit von Betrieben von der pauschalen Erwartung für die Betriebszweige abweichen kann. Zudem könne es auf Grund der zeitlichen Spanne, die zwischen den teuren Betriebsmitteleinkäufen und den höherpreisigen Produktverkäufen in allen Betriebsformen zu finanziellen Herausforderungen kommen. Um diese Zeit zu überbrücken, empfehlt das Thünen-Institut ein Liquiditätshilfeprogramm.

CDU fordert Agrardiesel-Zuschuss

Die Opposition im Bundestag übt bereits Kritik an den Plänen der Ampel. Die CDU/CSU fordert in einem eigenen Antrag zu den Haushaltsberatungen die Hilfen doch als Zuschuss zur Unfallversicherung für die landwirtschaftlichen Betriebe auszuzahlen. Dies gelte vor allem, weil das BMEL in seinem Agrarhaushalft für 2022 die Bundesmittel für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) gerade um 77 Mio. € gekürzt hat, argumentiert der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den Agrarhaushalt, Christian Haase. Zudem schlägt die CDU/CSU alternativ vor, den Agrardiesel höher zu Bezuschussen. „Eine Entlastung beim Agrardiesel wäre eine schnelle, unbürokratische Lösung“, sagte der Unionsabgeordnete Josef Rief.

EU verlangt Auszahlung bis Ende September

Die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten in ihrer ersten Reaktion auf den Ukraine-Krieg Anfang März die Auszahlung von Krisenhilfen an die Landwirtschaft gewährt. Die Mitgliedstaaten müssen ihr nun bis spätestens zum 30. Juni 2022 mitteilen, welche Maßnahmen geplant und welche Effekte durch die Gewährung der Beihilfe beabsichtigt sind. Ausgezahlt werden müssen die Mittel bis spätestens 30. September 2022. Viel Zeit für ihr Konzept bleibt der Bundesregierung damit nicht mehr.

EU fährt bereits nächstes Hilfsprogramm auf

Am vergangenen Freitag hat die EU-Kommission noch einmal nachgelegt. Sie schlug vor, Agrarunternehmen auf Grund der enorm gestiegenen Betriebsmittelkosten einen einmaligen Pauschalbetrag zu zahlen. Die EU-Länder müssten die Unterstützung gezielt auf die Betriebe ausrichten, die von der derzeitigen Krise am stärksten betroffen seien, so die EU-Kommission. Dieser neue Vorschlag muss allerdings noch von Rat und Parlament beschlossen werden. Es ist zu erwarten, dass diese Gelder erst 2023 ausgezahlt werden.

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