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Backhaus: Reformpläne sind nicht der große Wurf

Für Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bringen die Pläne zur Agrarreform keine Überraschungen. Dennoch hätte er sich mehr erhofft. „Der von vielen erwartete und von Seiten der Kommission angekündigte große Wurf ist nicht gelungen“, bedauerte der SPD-Politiker am Dienstag.

Lesezeit: 4 Minuten

Für Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bringen die Pläne zur Agrarreform keine Überraschungen. Dennoch hätte er sich mehr erhofft. „Der von vielen erwartete und von Seiten der Kommission angekündigte große Wurf ist nicht gelungen“, bedauerte der SPD-Politiker vorab am Dienstag.

 

Immerhin sei die Reform geeignet, bis zum Jahr 2020 eine stabile Agrarpolitik zu garantieren und die wachsenden Herausforderungen anzunehmen. Insbesondere das Greening eines Drittels der Direktzahlungen sei hierbei eine gute Sache, um die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz zu erhalten.


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Moderate Verluste


Erfreulich ist laut dem Minister, dass es nach den bisherigen Vorstellungen nur zu einer relativ moderaten Umschichtung zwischen den Mitgliedsstaaten kommen soll. Deutschland würde demnach in der Ersten Säule nur 4 % seiner bisherigen EU-Agrarzahlungen von der EU verlieren, was etwa 200 Mio. Euro entspricht. Mecklenburg-Vorpommern wäre von dieser Budgetkürzung mit etwa 16,8 Mio. Euro betroffen.


"In der Umverteilung der nationalen Budgets sehe ich aber den Haupt-Streitpunkt mit den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten. Die Lücke zum EU-27-Durchschnitt soll bis 2020 nur um ein Drittel kleiner werden. Das wird diesen jüngeren Mitgliedsstaaten nicht ausreichen", schätzt Backhaus. Die polnische Ratspräsidentschaft habe auch bereits Widerstand angekündigt.


Anders als Bundesagrarministerin Ilse Aigner begrüßt Backhaus aber die Einführung eines Stufenmodells bei der künftigen Gewährung der Direktzahlungen über eine Einkommenskomponente sowie eine Ökologisierungskomponente, die mindestens 30 % umfassen sollte. „Die Direktzahlungen sollen und müssen aber auch weiterhin zur Stabilisierung landwirtschaftlicher Einkommen beitragen", schränkt er ein.


"Greening-Maßnahmen sind kein Problem für uns"


Immerhin: Die drei bindenden Vorrausetzungen


  • Umwandlungsverbot von Dauergrünland,
  • Fruchtfolgegestaltung mit wenigstens drei verschiedenen Kulturen mit je mindestens 5 % und maximal 70 % Anteil an der Ackerfläche sowie
  • mindestens 7 % ökologische Schwerpunktflächen in einem Betrieb


könnten nahezu alle Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern leisten, so Backhaus. „Diese Greeningzahlungen werden nicht gekappt, was sehr in unserem Interesse liegt.“


Der Minister will sich nun dafür einsetzen, dass auch NATURA 2000 Flächen (FFH-/Vogelschutzgebiete) als ökologische Schwerpunktflächen gelten, wenn die Betriebe, die darauf wirtschaften, einen entsprechenden Managementplan haben. Es könne nicht sein, dass diese Zahlungsvoraussetzung nur durch Stilllegung zu erreichen ist, das wäre zwar verwaltungsseitig gut zu bewältigen, würde aber am ökologischen Ziel vorbei gehen.


Lob gab es jedoch für den Vorschlag der EU-Kommission, ökologisch wirtschaftenden Betriebe vom Greening freizustellen. "Diese Wirtschaftsweise erbringt ohnehin einen hohen Beitrag zur umweltgerechten Landbewirtschaftung und ist insoweit von sich aus Greening-fähig", so der Minister.


Knackpunkt Prämienkappung


Knackpunkt bleibt für die ostdeutschen Bundesländer allerdings die vorgesehene Begrenzung der Direktzahlung an große Betriebe. "Was da unter der Flagge der Verteilungsgerechtigkeit daherkommt, schafft nicht mehr Gerechtigkeit, sondern nur eine andere Art der Ungleichbehandlung", bemängelt Backhaus. Den großen Betrieben werde Geld gekappt, aber kein kleiner Betrieb bekomme deswegen auch nur einen Eurocent mehr.


Auch wenn die Lohnsumme der sozialpflichtig beschäftigten Arbeitskräfte der Degression und Kappung gegengerechnet werden könne, und damit die meisten Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern zunächst kaum betriebswirtschaftliche Nachteile hinzunehmen hätten, lehnt er die Kappung ab. "Ist dieses Instrument erst einmal im europäischen Recht verankert, können die Bedingungen bei weiteren Reformschritten leicht verschärft werden", argumentierte Backhaus. 


Zufrieden zeigte sich der SPD-Politiker mit der Ankündigung, die Regelungen des ELER im Wesentlichen auch nach 2014 fortführen zu wollen. "Der Ansatz einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung der ländlichen Entwicklung durch einen verstärkten fondsübergreifenden Einsatz der europäischen Strukturfonds und des ELER ist richtig“, erklärte der promovierte Agrarwissenschaftler und forderte den Bund auf, den dafür vorgesehenen Partnerschaftsvertrag abzuschließen und sich nicht aus der Verantwortung zu stehlen.


Unterstützung erhält Kommissar Ciolos auch für die geplanten Regelungen zur Gewährung einer Zahlung für benachteiligte Gebiete aus der Ersten Säule. Backhaus wünscht sich nur, dass Deutschland davon Gebrauch macht, um den Betrieben auch nach 2014 noch eine Unterstützung gewähren zu können. (ad)


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