Das Amtsgericht Bad Segeberg hat einen 57-jährigen Landwirt wegen Tierquälerei in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen von je 70 Euro verurteilt, berichtet die Zeitung DIE WELT.
Allerdings würden 50 Tagessätze wegen Verfahrensverzögerungen bereits als vollstreckt gelten, so dass der Verurteilte 14.000 Euro zahlen muss. Hinzu komme die Hälfte der Gerichtskosten. Ein Tierhalteverbot für den Landwirt, das 2014 vorläufig erlassen worden war, habe das Gericht jetzt aufgehoben, heißt es.
Laut Anklage hatte der Landwirt Rinder, Sauen und Schweine in seinem Mastbetrieb gehalten, außerdem 17 Katzen. Trotz mehrfacher Beanstandungen durch das Kreisveterinäramt soll er keinen Tierarzt gerufen haben. Kühe und Rinder hätten gelahmt und sich vor Schmerzen kaum mehr bewegen können, so die Staatsanwaltschaft. Ein schwer erkrankter, apathisch daliegender Bulle sei wenige Tage später tot auf dem Hof gefunden worden.
Der Landwirt ließ laut Anklage auch Ferkel verhungern, deren Muttersau nicht mehr genug Milch hatte. Auch 16 Katzen seien völlig abgemagert, verwurmt und von Flöhen befallen gewesen, eine weitere verendet. Der Landwirt hat die Vorwürfe bestritten.
Der Prozess war laut der WELT erst im vierten Anlauf zustande gekommen. Der erste Prozessbeginn war 2015 wegen eines fehlenden Gutachtens gescheitert. Der zweite platzte im April 2017, weil der Verteidiger überraschend sein Mandat niederlegte. Und im Juni 2017 war ein Schöffe falsch geladen und das Gericht daher nicht richtig besetzt.