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BBV formuliert Wahlanliegen für Landtagswahl
Am 14. Oktober finden in Bayern die Wahlen zum Bayerischen Landtag statt. Die Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes haben dazu sechs Kernforderungen und einen umfassenden Katalog mit Wahlanliegen auf den Weg gebracht.
Am 14. Oktober finden in Bayern die Wahlen zum Bayerischen Landtag statt. Die Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes haben dazu sechs Kernforderungen und einen umfassenden Katalog mit Wahlanliegen auf den Weg gebracht:
- Halbierung des Entzugs landwirtschaftlicher Nutzflächen in den nächsten fünf Jahren: Bezugsbasis: 19.203 Hektar - Verlust an Landwirtschaftsfläche in Bayern von 2011 bis 2015 (Bayerisches Landesamt für Statistik).
- Innovative Reform bei der Umsetzung der Ausgleichsregelungen nach Naturschutz- und Baurecht: ab 2019 nur noch ortsfeste und rotierende PiK-Maßnahmen und Ökopunkte, kein Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen als Ausgleichsflächen.
- Einführung eines Landwirtschafts- und Waldfonds aus Ersatzgeldern: Finanzierung von freiwilligen, speziellen Umwelt- und Naturschutzdienstleistungen von Landwirten und Waldbauern.
- Heimat schmackhaft machen – Vorbildfunktion des Staates: 100 Prozent Verwendung von verfügbaren Lebensmitteln mit bayerischer Herkunft in staatlichen Gemeinschaftsverpflegungen.
- Einführung der gesetzlichen Grundlagen für wiederkehrende Leistungen bei den HGÜ-Leitungen
- Einführung eines einfachen, steuerlichen Risikovorsorgeinstruments für Landwirte und Erhalt der steuerlichen Vereinfachungsregelung bei der Umsatzsteuerpauschalierung
Wahlprüfsteine - Überblick über den Gesamtkatalog
1. Bäuerliche Familienbetriebe und ländliche Räume nachhaltig stärken
- Bäuerliche Familienbetriebe als tragende Säulen des ländlichen Raums stärken
- Eigenständiges Landwirtschaftsministerium und weitere Stärkung der Expertise an der LfL und im Ministerium
- Ausbau der „Gruppe Land- und Forstwirtschaft“ zur Fachabteilung an den Regierungen
- Lebendige Dörfer als Herzstück des ländlichen Raums fördern
- Ländlichen Raum für junge Menschen attraktiv gestalten
- Stärkung der Pflege im ländlichen Raum
- Sicherstellung der wohnortnahen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum
- Zukunft bäuerlicher Familienbetriebe stärken: Einführung eines Fitness-Check als gefördertes Beratungsangebot
- Diversifizierung in der Land- und Forstwirtschaft fördern
- Neuauflage einer Bäuerinnenstudie
- Regionale Lebensmittelerzeugung durch Bayerische Verfassung sichern und 100 Prozent Verwendung von verfügbaren, konventionellen und ökologischen Lebensmitteln mit bayerischer Herkunft in staatlichen Gemeinschaftsverpflegungen in den nächsten 5 Jahren
- Starke Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Bergregionen über 2018 hinaus
- Kooperativen Umweltschutz stärken und Agrarumweltmaßnahmen attraktiv bezahlen
- Viehhaltung insbesondere auf Grenzertragsstandorten stärken
- Heimat wahren: Felder, Wiesen und Wälder erhalten sowie breite Eigentumsstrukturen und „Bauernland in Bauernhand“ aufrechterhalten
- Bewährte, baurechtliche Privilegierung für bäuerliche Familienbetriebe sicherstellen
- Ländlichen Wegebau fördern und ausreichend Finanzierungsgrundlage für Kernwegenetze
- Umsetzung der Anlagenverordnung: praxistaugliche und leistbare Ausgestaltung
- EUSALP – Grüne Infrastruktur im Alpenraum: absoluten Vorrang für Freiwilligkeit und Kooperation
- Einfachen Umgang mit Erdaushub sicherstellen
- Netzausbau: Akzeptanz insgesamt braucht fairen Interessenausgleich als Basis
- Planungen für Polder: Anliegen der betroffenen Landwirte und Grundeigentümer vollständig berücksichtigen
- Bundesfernstraßen-Maut: umfassende Ausnahme für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge nötig, auch für land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmertätigkeiten
2. Zukunft der EU-Agrarpolitik nach 2020: solide Evolution
- Starkes EU-Agrarbudget für eine starke GAP nach 2020
- Erste und zweite Säule: Erhalt der Grundstruktur, aber Weiterentwicklung des „Werkzeugkastens“ an Fördermaßnahmen in beiden Säulen
- Vorrang der maßnahmenorientierten Ausgestaltung und Ausrichtung der GAP auf Ziele wie Versorgung, Einkommen, Soziales, Umwelt, Biodiversität und Klimaschutz
- Erste Säule - Direktzahlungen: Stärkung bäuerlicher Familienbetriebe und praxistaugliches, weiterentwickeltes Greening
- Zweite Säule: Fokus auf landwirtschaftliche Familienbetriebe, nachhaltiges Wirtschaften, Stärkung der Tierhaltung und des ländlichen Raums
- Spürbare Vereinfachungen und weniger Kontrollen für die Bauern
- Verbesserung der Krisenfestigkeit der Landwirtschaft und der Position der Erzeuger in der Wertschöpfungskette
3. Ökologischen Landbau weiter stärken
- Stabile rechtliche Rahmenbedingungen
- Sicherstellung der Prozessorientierung bei der EU-Ökoverordnung
- Wahrung der Erzeugungsstandards und des Vorsorgeprinzips des heimischen Ökolandbaus bei Handelsabkommen
- Weitere Erschließung der soliden Marktpotenziale für den heimischen Ökolandbau
- Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch Bund und Länder zur Fortsetzung einer soliden Förderung des Ökolandbaus in der Phase der Umstellung und der Beibehaltung
- Öffentliche Agrarforschung deutlich ausbauen – Bundesprogramm Ökologischer Landbau deutlich aufstocken
- Stabiler Förderrahmen für Öko-Ausgleichszahlungen
- Ökolandbau auch als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme anerkennen
- Ökomarkt an heimische Öko-Rohstoffe koppeln
- Biodiversitätsstrategie über Freiwilligkeit und Kooperation zu weiterem Erfolg führen
- Kooperativen Gewässerschutz erhalten und stärken
- Erhalt des aktuellen Umfangs an landwirtschaftlichen Nutzflächen und Stopp des weiteren Flächenentzugs bei Acker- und Grünland
- Naturschutz und NATURA 2000: Vorrang für kooperativen Naturschutz als Erfolgsmodell
- Artenschutz bedarf Dynamik und darf Land- und Forstwirtschaft nicht verhindern
- Wolf, Biber, Fischotter und Co.: Schutzstatus ist sachgerecht anzupassen
- Wolf und andere große Beutegreifer: Berglandwirtschaft, Weide- und Freilandhaltung in Gefahr
- Neue Düngeverordnung: Ausreichende Nährstoffversorgung der Pflanzen muss Grundlage des Düngerechts bleiben – praxistaugliche Umsetzung in Bayern
- Gesunde Pflanzen und Erzeugnisse sind das Bewirtschaftungsziel
- Verantwortungsvoller Pflanzenschutz bedarf wissenschaftlich basierter Zulassung
- Wirksame und umweltverträgliche Pflanzenbehandlung bedarf ausreichender Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln
- Klimaschutz: Besondere Rolle der Landwirtschaft anerkennen
- Anpassungsstrategien an den Klimawandel entwickeln
- Treibhausgasminderung in der Land- und Forstwirtschaft anerkennen
- Fracking gefährdet Produktionsgrundlagen
- Hochwasserschutz und Wahrung des Eigentums
- Umsetzung der NERC-Richtlinie und TA Luft: Bäuerliche Tierhaltung und deren Entwicklungsperspektiven nicht gefährden
- Trinkwassersparende Maßnahmen beim Neubau von Wohnhäusern
- Vorankündigung von CC-Kontrollen im sogenannten weißen Bereich
- Praxistaugliche Befassung ohne Strukturbrüche, unter anderem bei:
- Haltungsbedingungen
- Anbindehaltung
- Nicht-kurative Eingriffe am Tier
- Antibiotikaeinsatz
- Kein verpflichtender Nachweis von Sachkunde für Nutztierhalter
- Afrikanische Schweinepest: interne Prävention und bestmögliche Vorbereitung
- Biosicherheit entlang der Verkehrswege erhöhen
- Schwarzwildbestand konsequent und nachhaltig reduzieren
- Sensibilisierung erhöhen und Verbraucherinformation verbessern
- Drittlandexport: Anerkennung der Regionalisierung durchsetzen
- Finanzmitteln für Prävention bereitstellen
- Krisenpläne und Krisenkommunikation jetzt vorbereiten und abstimmen
- Impfstoff entwickeln
- Kennzeichnung von Fleisch nach Haltungsform: machbar und effektiv im Sinne der Landwirte angehen
- Schnelles Internet zügig flächendeckend ausbauen, Mobilfunklöcher stopfen
- Open Data bereitstellen
- Datensicherheit und Datenhoheit gewährleisten
- Maßgeschneiderte Förderprogramme und Anschubfinanzierungen auflegen
- Bildungsoffensive Digitalisierung starten
- Innovativer Ackerbau
- Landwirtschaft und Schule: Alltagskompetenz und Lebensökonomie vermitteln
- Erwachsenenbildung im ländlichen Raum sicherstellen
- Novelle des Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes muss auch künftig eine solide Unterstützung für das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes und aller anderen Bildungswerke gewährleisten
- Aus-, Fort-, Weiterbildung von und für Bäuerinnen und Bauern stärken
- Universitäten und Hochschulen: Lehre und Forschung für Land- und Forstwirtschaft sowie für Gartenbau unterstützen
- Berufsspezifische Weiterbildung in der Landwirtschaft: lebenslanges Lernen stärken.
- Ausbau einer exzellenten und eigenständigen Agrarforschung mit sowohl Grundlagenforschung als auch angewandter Forschung
- Ausbau der angewandten Agrarforschung vor allem in Bezug auf landwirtschaftliche Familienbetriebe
- Ausbau des breiten und direkten Wissenstransfers von praxistauglichen Ergebnissen aus der angewandten Forschung an die vielfältig strukturierten Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- Einfache Förderverfahren für Forschungsansätze in Richtung Innovationen hinsichtlich der gesamten Wertschöpfungs- und Vermarktungskette
- Sicherung und Ausbau der starken Agrarforschungsnetzwerks von TU München, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Landesanstalt für Landwirtschaft und Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.
- Schützen durch Nütze
- Eigentumsrechte stärke
- Waldumbauprogramm 203
- Hilfe zur Selbsthilfe – Bayerische Waldbauernschule und Beratung durch Forstverwaltung
- Wettbewerbshindernisse abbaue
- Selbsthilfeorganisationen noch besser unterstütze
- Bioökonomie als Schlüsselbrache der Zukunft
- Wirksamer Schutz der Wälder vor Kalamitäte
- Bekenntnis zum bewährten Jagdrecht
- Jagd in Schutzgebieten nicht einschränke
- Wirksamer Schutz vor Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
- Wald(besitzer)orientierte Jag
- Wirksame Seuchenprävention durch Intensivierung der Jag
- Maßnahmen zur Wildlebensraumverbesserung, Wildlebensraumberate
- Wolf, Wildgänse, Rabenvögel, Fischotter und Co.
- Sicherung des Anlagenbestands grundlastfähiger Bioenergie
- Berücksichtigung individueller Anforderungen bei Ausschreibungen nach EEG
- Schaffung zusätzlicher Vermarktungswege auch außerhalb des EEG
- Erweiterung der Bagatellregelung für Festvergütung nach EEG 2017
- Vielfältige Nutzungspfade Nachwachsender Rohstoffe stärken
- Bioökonomie: Potenziale der Land- und Forstwirtschaft nutzen
- Biokraftstoffe: Keine Rückschritte bei der Förderung
- Festhalten am Nein zum Anbau von GVO in Europa
- Keine Patente auf Pflanzen und Tiere
12. Ernährungs- und Verbraucherbildung
- Unterrichtung von „Alltagskompetenz und Lebensökonomie“ in einem eigenständigen Schulfach
- Vermittlung von haus- und landwirtschaftlichem Verständnis in Lehreraus- und -fortbildungen sowie einen verpflichtenden Besuch eines landwirtschaftlichen Betriebes alle fünf Jahre und die Einbindung externer Fachkräfte in den Unterricht
- Weiterführung, finanzielle Aufstockung und Ausweitung des Projekts „Landfrauen machen Schule“
13. Märkte, Rahmenbedingungen und Risikomanagement
- Kaufkräftige Märkte regional und global nutzen: „Sowohl/als auch“, statt „Entweder/oder“
- Stärkung flexibler und marktkonformer Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern
- Umsetzungsmaßnahmen anlässlich des Sektorberichts des Bundeskartellamts zum deutschen LEH
- Risikomanagement stärken, staatliche Notfallinstrumente sicherstellen
- Anliegen zur Stärkung der Milcherzeuger
14. Handel und Handelsabkommen: Standards schützen, Chancen ausloten
- Sicherung der hohen EU-Standards bei Einfuhren aus Drittländern
- Unbedingte Wahrung des EU-Vorsorgeprinzips und der Prozessqualität bei Agrarprodukten
- Besonderer Schutz für sensible Produkte
- Schutz geographischer Herkunftsangaben
- Wahrung der staatlichen Rechtshoheit
- Änderung der Grundsteuer mit Augenmaß
- Eigenbetriebliche Risikovorsorge stärken
- Umsatzsteuerpauschalierung erhalten
- Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Abschaffung der doppelten Grunderwerbssteuer
- Anrechnung der landwirtschaftlichen Altersrente auf die Beamtenversorgung abschaffen
- Fortführung einer starken Finanzierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung auf Bundesebene
- Arbeitszeitgesetz flexibler gestalten / Befristung bei der kurzfristigen Beschäftigung streichen
- Mütterrente: Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeit für alle
- Alterssicherung: Beitragszuschuss anheben