Die Neuregelung der Berufsausbildung im Bereich Hauswirtschaft ist mit der Veröffentlichung der novellierten Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen. Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) hingewiesen.
„Mit der Neuregelung des Berufs Hauswirtschafter/in eröffnen sich neue Chancen und Gestaltungsoptionen für die duale Ausbildung in den Betrieben und im Berufsschulunterricht“, betonte der Verbandsvizepräsident und Vorsitzende des DBV-Bildungsausschusses, Werner Schwarz. Es sei ein Erfolg für den „ländlichen“ Bereich, dass ein eigener Schwerpunkt „ländlich-agrarische Dienstleistungen“ neu geschaffen worden sei.
Die Nachfrage nach hauswirtschaftlichen Fachkräften steige nämlich nicht nur vor dem Hintergrund sich ändernder gesellschaftlicher und demografischer Gegebenheiten. Auch in den landwirtschaftlichen Betrieben mit Agrartourismus, Direktvermarktung, ländlicher Gastronomie und anderen agrarischen Dienstleistungsschwerpunkten würden qualifizierte Fachkräfte gesucht, berichtete Schwarz.
Diese Betriebe könnten zukünftig entsprechende berufliche Kompetenzen stärker in die Berufsausbildung einbeziehen und angehende Fachkräfte noch gezielter für den zunehmend differenzierten Arbeitsmarkt ausbilden. Zudem könne die inhaltlich aktualisierte, strukturell angepasste und im Prüfungsbereich umgestaltete duale Berufsausbildung der Hauswirtschaft neue Impulse in die Ausbildungspraxis bringen, so der DBV-Vizepräsident.
In der Umsetzung seien neben den Ausbildungsbetrieben auch die Berufsschulen und die regionalen zuständigen Stellen für die Berufsbildung mit ihrer Ausbildungsberatung und den Prüfungsausschüssen besonders gefordert.
Interessierte Betriebe und ausbildende Einrichtungen sollten laut Schwarz die Umsetzung der novellierten Berufsausbildung jetzt konsequent und systematisch angehen, damit sich wieder deutlich mehr junge Menschen für diesen Beruf entscheiden, „der viel zu bieten hat“. Die Neuregelungen treten zum Start des kommenden Ausbildungsjahres am 1. August 2020 in Kraft und lösen die bisherige Ausbildungsordnung ab.