Frage:
Wir haben den Bescheid der Berufsgenossenschaft (BG) bekommen. Allerdings haben wir unsere Kühe abgeschafft, sodass die Bemessungsgrundlage nicht mehr passt. Wie reagiere ich nun?
Antwort:
Da die Bemessungsgrundlage nicht mehr passt, weil Sie keine Kühe mehr halten, sollten Sie die BG darüber informieren. Für die Veranlagung ist der Durchschnittsbestand an Tieren in dem Jahr maßgeblich.
Die Änderungen melden Sie der BG schriftlich und geben an, ab welchem Zeitpunkt Sie die Tiere abgeschafft haben. Dieser Zeitpunkt muss auch in der HIT Tier Datenbank ersichtlich sein, sodass die BG diese Daten abgleichen kann. Eine Veränderung der Tierzahlen sollten Sie immer zeitnah melden, damit die BG-Mitarbeiter die Bescheide dann entsprechend erstellen können. In der Regel korrigiert die BG die Daten auch rückwirkend.
Unsere Expertin:
Ursula Quatmann, WLV, Steinfurt