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Steuern

Beschlossen: Pauschalierungssatz für Landwirte sinkt auf 9 %

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, den Pauschalierungssatz auf 9 % zu senken. Außerdem: Hof-Cafés dürfen 7 statt 19 % für Speisen verlangen und der Mehrwertsteuersatz auf Erdgas soll sinken.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat heute einigen Steueränderungen zugestimmt, von denen auch Landwirte betroffen sind. Hier die Wichtigsten:

  • Pauschalierungssatz:Der Bundesrat hat heute einer Absenkung der Umsatzsteuerpauschale zugestimmt. Zuvor gab es für diesen Schritt bereits grünes Licht aus dem Bundestag. Damit sinkt der Pauschalierungssatz zum 1. Januar 2023 von derzeit 9,5 auf 9,0 %.Die Bundesregierung muss den Pauschalierungssatzjährlich überprüfen und ggf. anpassen, wenn es zu einer Über- oder Unterkompensation kommt. Der neue Pauschalierungssatz beruht auf Berechnungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Unter diesen Vorzeichen kann sich für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen. Vor allem Veredler, denen die niedrigen Preise schlechte Ergebnisse bescheren und die gleichzeitig vor einer Betriebsteilung stehen, um die neue Pauschalierungsgrenze von 600.000 € Umsatz pro Kalenderjahr (netto) einzuhalten, sollten die Situation noch einmal neu bewerten. Zudem ist der Aufwand für eine Betriebsteilung nicht zu unterschätzen.
  • Hof Cafés:Gute Nachrichten gibt es für Hof-Cafés. Bis Ende 2023 dürfen diese weiterhin 7 % Umsatzsteuer auf Speisen abrechnen (gilt nicht für Getränke). Eigentlich sollte diese Regelung Ende des Jahres auslaufen.
  • Mehrwertsteuer auf Erdgas: Um die Verteuerung der Energiepreise für die Verbraucher zu bremsen, soll die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme bis Ende März 2024 von 19 auf 7 % sinken.

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