Zuletzt aktualisiert am 28.11.2023 um 16:01 Uhr

Pauschalierung Landwirtschaft

Landwirte in der EU dürfen aus Vereinfachungsgründen bei der Umsatzsteuer (landläufig: Mehrwertsteuer) anders abrechnen als Gewerbetreibende. Sie bekommen von ihren Abnehmern 10,7 % Umsatzsteuer auf ihre Verkaufserlöse bezahlt und müssen diesen Betrag nicht ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug erhalten sie aber auch die beim Einkauf selbst gezahlte Umsatzsteuer für Futtermittel, Dünger, Pflanzenschutzmittel, Maschinen usw. nicht vom Finanzamt erstattet. Das Ganze soll für Staat und Bauer als Nullsummenspiel ausgehen und überflüssigen Verwaltungsaufwand sparen.

Die EU-Kommission hat Deutschland aber verklagt, weil sie davon ausgeht, dass die Vereinfachungsregelung zu großzügig ausgelegt wird – nämlich nicht nur für Kleinbetriebe gilt – und weil der Pauschalsteuersatz angeblich zu hoch ist.

Doch damit nicht genug: Ein zweites Verfahren beschäftigt sich speziell mit den deutschen Schweinehaltern. Ihnen wird angeblich mit der Umsatzsteuerpauschalierung eine besondere Förderung gewährt, welche die Kommission als unzulässige Beihilfe wertet.

Konsequenz: Wenn der Europäische Gerichtshof das auch so sieht, dann drohen den betroffenen Betrieben massive Steuerrückforderungen. Dabei geht es um einen Zeitraum von zehn Jahren!

Um diesem Dilemma zu entgehen, will die Regierung nun einen Umsatzsteuerdeckel einführen: Betriebe mit einem Nettoumsatz von mehr als 600.000 € dürfen nicht mehr pauschalieren. Außerdem will die Große Koalition den Pauschalierungssatz von 10,7 % jedes Jahr aufs neue überprüfen und ggf. anpassen.

In den Meldungen weiter unten erklären wir Ihnen die neuen Spielregeln, für wen möglicherweise die Regelbesteuerung ohnehin die bessere Wahl ist und wie alle anderen ihre Pauschalierung retten können.

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