Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Agrardiesel: Streit beigelegt?

So profitieren Landwirte vom Wachstumschancengesetz

Die Union will dem Wachstumschancengesetz ggf. doch zustimmen, erwartet aber ein Entgegenkommen der Regierung. Was steht eigentlich im Wachstumschancengesetz und was würde es den Landwirten bringen?

Lesezeit: 5 Minuten

Zuletzt waren die Fronten verhärtet, nun kommt Bewegung in den Streit: Nachdem der Bauernverband Kompromissbereitschaft im Streit um den Agrardiesel angedeutet hat, zieht auch die Union nach: Man könne sich vorstellen, dem Gesetzespaket zuzustimmen, erwarte aber Entlastungen bei Bürokratie und Steuern - unabhängig von den geplanten Kürzungen beim Agrardiesel, zitiert Table.Media aus Unionskreisen. Mehr dazu finden Sie hier: DBV beim Agrardiesel plötzlich kompromissbereit – andere Verbände empört

Wir haben uns angeschaut, worum es beim Wachstumschancengesetz genau geht und wie Landwirte davon profitieren würden.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Finale im Bundesrat

Zur Erinnerung: Um das Wachstumschancengesetz schwelt seit Monaten ein Streit. Ursprünglich wollte die Bundesregierung die Wirtschaft mit einem sieben Milliarden schweren Steuerpaket entlasten. Da aber die Länder einen Großteil der Kosten tragen sollten, stimmte eine Mehrheit im Bundesrat gegen die Pläne der Ampel. Der geplante Starttermin 1.1.2024 war damit hinfällig. Im Vermittlungsausschuss einigten sich Bund und Länder schließlich auf einen Kompromiss, dem der Bundestag bereits zugestimmt hat. Was noch fehlt, ist die abschließende Abstimmung im Bundesrat. Diese ist für den 22.3.2024 vorgesehen.

Dem Kompromiss sind einige Passagen der ursprünglichen Fassung zum Opfer gefallen, andere wurden hingegen eins zu eins übernommen oder leicht modifiziert. Für Landwirte sind vor allem diese Vorschläge aus dem Kompromiss von Bedeutung:

  • Die Kürzung der Vorsteuerpauschale für pauschalierende Landwirte wäre mit der Zustimmung des Bundesrates vom Tisch. In der ersten Fassung des Gesetzes war noch ein Abschmelzen des Pauschalierungssatzes von 9 auf 8,4 % vorgesehen.

  • Derzeit beträgt die Sonderabschreibung 20 %. Die Regierung will sie nun auf 40 % anheben (rückwirkend zum 31.12.2023). Außerdem soll eine zeitlich befristete degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Traktoren) eingeführt werden, die im Gegensatz zur linearen Abschreibung in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungsbeträge und damit eine höhere Steuerentlastung ermöglicht. Konkret: Für Wirtschaftsgüter, die Sie zwischen dem 1.4.2024 und dem 31.12.2024 anschaffen, sollen Sie das Doppelte der linearen Abschreibung absetzen können, maximal aber 20 %.

  • Für neue Häuser oder Wohnungen will die Ampelkoalition eine degressive Abschreibung von 5 % einführen. Voraussetzung: Sie müssten das Gebäude zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 gebaut oder gekauft haben. Es würde keine Rolle spielen, ob sich die Immobilie im Privat- oder Betriebsvermögen befindet.

  • Die Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss sieht eine Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung von 600.000 € auf 800.000 € vor. Hintergrund: Grundsätzlich ordnet das Finanzamt einen Umsatz dem Kalenderjahr zu, in dem Sie die Leistung erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, wann Sie die Rechnung ausstellen oder wann das Geld auf Ihrem Konto eingeht.

    Beispiel: Sie liefern Getreide am 15. Dezember 2024 (Leistungszeitpunkt). Das Geld dafür erhalten Sie am 15. Januar 2025. Dann zählen die Einnahmen zum Umsatz dieses Jahres (2024). Steuerexperten nennen diese Methode Sollversteuerung. Sie können aber auch zur Ist-Besteuerung wechseln. Dann ordnet das Finanzamt Ihren Umsatz dem Kalenderjahr zu, in dem Sie das Geld erhalten haben. Für unser Beispiel heißt das: Weil Ihnen Ihr Händler das Geld erst 2025 überweist, müssen Sie den Umsatz in diesem Jahr (2024) nicht verbuchen bzw. die Lieferung wird nicht zum Pauschalierungskiller.

    Die Ist-Versteuerung können Sie beim Finanzamt jederzeit beantragen. Wichtig: Wenn Sie jetzt umsteigen, gilt die neue Methode für das gesamte Kalenderjahr 2024. Bislang durften Sie nur wechseln, wenn Ihr Umsatz pro Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 € betrug. Lag Ihr Umsatz darüber, fielen Sie für das Kalenderjahr wieder in die Pflichtbesteuerung zurück und die Pauschalierung wurde Ihnen entzogen. Das Wachstumschancengesetz zieht die Grenze nun bei 800.000 €/Kalenderjahr. Die Neuregelung würde rückwirkend ab dem 31.12.2023 gelten.

  • Bisher sind Land- und Forstwirte ab einem Umsatz von 600.000 € im Kalenderjahr oder einem Gewinn ab 60.000 € im Kalenderjahr (Nettoumsatz) buchführungspflichtig. Der Kompromiss sieht eine Grenze von 800.000 € bzw. 80.000 € vor. Die Änderung soll rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft treten.

  • Für betriebliche Elektroautos, die Sie auch privat nutzen, können Sie schon heute einen Steuervorteil in Anspruch nehmen (statt 1%-Regelung ein Viertel der Anschaffungskosten). Diesen Steuervorteil können Sie allerdings nur geltend machen, wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs die Grenze von 60.000 € nicht übersteigt. Das Wachstumschancengesetz zieht die Grenze bei 70.000 € (rückwirkend zum 31.12.2024).

E-Rechnung wird Pflicht

Was für Unmut sorgen könnte: Stimmt der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zu, müssen Sie ab dem 1.1.2025 technisch dazu in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen und zu verarbeiten. Ab dem 1.1.2028 wäre dann die Papierrechnung Geschichte: Alle Rechnungen zwischen Unternehmen müssten, unabhängig von deren Größe, von da an elektronisch sein. Es sind keine Vereinfachungen für Kleinunternehmen und pauschalierende Land- und Forstwirte vorgesehen.

Dem Kompromiss zum Opfer gefallen sind unter anderem die Einführung einer Freigrenze für Vermietung und Verpachtung sowie die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (von 800 auf 1.000 Euro). Auch die ursprünglich geplante Ausdehnung des Verlustrücktrags auf drei Jahre wurde aus der ursprünglichen Fassung gestrichen. Die Klimaschutz- und die Investitionszulage - von denen Landwirte ohnehin kaum profitieren konnten - sind ebenfalls nicht mehr im Gesetz enthalten.

Per Gesetz wollte die Regierung im Übrigen Steuerberater dazu verpflichten, der Regierung mitzuteilen, wie ihre Mandanten verschiedene Steuermodelle für ihre Zwecke nutzen oder ob es Steuerschlupflöcher im Gesetz gibt. Dies war nicht nur aus Gründen des Mandantenschutzes rechtlich umstritten, die Meldepflicht hätte auch zu einem enormen Mehraufwand geführt. Im Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses sind die entsprechenden Passagen nicht mehr enthalten.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.