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Pauschalierung, Abschreibung und Co: Regierung scheitert mit Wachstumschancengesetz im Bundesrat

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz seine Zustimmung verweigert. Darin sind auch Änderungen für Landwirte vorgesehen - unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte.

Lesezeit: 5 Minuten

Nur eine Woche nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat über das Wachstumschancengesetz abgestimmt - und sein Veto eingelegt. Nun muss der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zwischen Bundestag und -rat aushandeln.

Das vorläufige Nein kommt nicht überraschend. Die Länderkammer hatte im Vorfeld rund 50 konkrete Änderungen gefordert. Nur einen kleinen Teil davon hat der Bundestag bislang eingepflegt. Mehr dazu finden Sie hier: Wachstumschancengesetz

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Was kritisiert der Bundesrat?

Die Länder stören sich vor allem daran, dass sie drei Viertel der Kosten durch ausbleibende Steuereinnahmen tragen sollen. Diese werden auf ca. 7 Mrd. €/Jahr bzw. 32 Mrd. insgesamt geschätzt. Die Bundesländer müssten also rund 4,4 Mrd. € pro Jahr beisteuern. Davon könnte wiederum rund die Hälftezulasten der Kommunen gehen, was diese angesichts knapper Kassen überfordern dürfte, so die Kritik. Der Bund müsse daher einen deutlich höheren Anteil der Steuerausfälle kompensieren, so die Länderkammer.

Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident in Niedersachsen, hätte sich angesichts der aus seiner Sicht unfairen Lastenverteilung sogar vorstellen können, das Gesetz komplett abzulehnen. Er plädierte aber dafür, im Vermittlungsausschuss zusammen mit dem Bundestag einen Kompromiss zu finden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hob in seinem Statement zwar die positiven Aspekte des Gesetzpaketes hervor. Allerdings kritisiert auch er die enorme finanzielle Belastung der Länder und Kommunen, weshalb aus seiner Sicht die "Anrufung" des Vermittlungsausschusses nur konsequent sei.

In der anschließenden Abstimmung votierte ein Großteil der Länder für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

50 Vorschläge für die Korrektur

Bereits im Oktober diesen Jahres hatte der Bundesrat in einer umfangreichen Stellungnahme inhaltliche Kritik an den Plänen der Ampelkoalition geübt. Unter anderem äußerten sich die Länder auch zur Bemessungsgrundlage des Vorsteuersatzes für pauschalierende Landwirte. Dieser soll nach dem Willen der Regierung von 9 % auf 8,4 % sinken. In die Bemessungsgrundlage fließen jedoch Daten von Betrieben ein, die inzwischen nicht mehr pauschalieren, was zu einer Verzerrung des Ergebnisses führt. Die Länder plädieren in ihrer Stellungnahme für eine Aussetzung der Kürzung. Mehr dazu lesen Sie hier: Steuergerechtigkeit für Landwirte sieht anders aus!

Darüber hinaus enthält das Schreiben einige weitere Vorschläge:

  • Der Bundestag schlägt die Einführung einer degressiven Abschreibung vor, die sogar rückwirkend gelten soll. Im Gegensatz zur linearen Abschreibung könnten Sie mit dieser Methode in den ersten Jahren deutlich höhere Beträge abschreiben. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Sie Wirtschaftsgüter, die Sie zwischen dem 1.10.2023 und dem 1.1.2025 angeschafft haben bzw. werden, mit bis zu 25 % und maximal dem 2,5-fachen des linearen Abschreibungsbetrags abschreiben dürfen. Der Bundesrat hält diese Sätze für zu hoch.
  • Für Mieten und Pachten sieht der Gesetzentwurf eine Freigrenze von 1.000 € pro Kalenderjahr vor. Erst wenn Sie mehr einnehmen, müssten Sie Steuern zahlen. Der Bundesrat hält den Effekt dieser Maßnahme für überschaubar und spricht sich für eine Streichung der entsprechenden Passage im Gesetz aus.
  • Die Bundesregierung will ab 2025 die Papierrechnung durch eine elektronische Variante ersetzen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Einführung der digitalen Variante um zwei Jahre zu verschieben, um allen Beteiligten ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben.
  • Uneinigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat besteht auch bei der Klimaschutz-Investitionsprämie. Nach derzeitigem Stand können Landwirte und kleinere Unternehmen diese wegen sehr strenger Auflagen nicht in Anspruch nehmen. Diese könnte die Regierung lockern, indem sie die Vorgaben zunächst eng mit der EU abstimmt. Diesen Aufwand will die Ampelkoalition aber offenbar vermeiden, um möglichst schnell die ersten Prämien auszahlen zu können. Der Bundesrat fordert die Regierung dennoch auf, sich die Zeit zu nehmen und damit auch für mehr Chancengleichheit zwischen großen und kleinen Unternehmen zu sorgen.

Fällt die starre 30-kW-Grenze?

Nicht Bestandteil des Wachstumschancengesetzes, aber im Forderungskatalog des Bundesrates aus Oktober enthalten: Deutliche Kritik an der seit Jahresbeginn geltenden Steuerbefreiung für Solarstromanlagen. Bisher sind die Grenzen als Freigrenze definiert. Der Bundesrat will sie in Freibeträge umwandeln. Hintergrund: Photovoltaikanlagen sind bis zu einer bestimmten Leistung von der Einkommensteuer befreit (30 Kilowatt bei Gebäuden mit nur einer Einheit, also insbesondere Einfamilienhäuser und Werkstattgebäude, 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Gebäuden mit mehreren Einheiten und maximal 100 Kilowatt pro Person). Wer diese Grenzen, insbesondere die 100-Kilowatt-Grenze, überschreitet, bekommt den sogenannten Fallbeileffekt einer Freigrenze zu spüren: Bei Überschreitung der Größenmerkmale wird nicht nur die Anlage, die zur Überschreitung führt, von der Befreiung ausgeschlossen. Vielmehr werden auch die bis dahin steuerbefreiten Anlagen steuerpflichtig. Der Bundesrat schlägt nun vor, die Freigrenzen in Freibeträge umzuwandeln. Jeder Anlagenbetreiber hätte dann einen Freibetrag und „nur“ der darüber hinausgehende Ertrag würde der Einkommensteuer unterliegen.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Wachstumschancengesetz ist ein zustimmungspflichtiges Gesetz, d.h. ohne grünes Licht des Bundesrates kann es nicht zum 1.1.2024 in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuss muss daher eine Lösung finden, der sowohl eine Mehrheit im Bundestag als auch Bundesrat zustimmen kann. Die Verhandlungen sollen in den nächsten Tagen beginnen, damit der Streit noch in diesem Jahr beigelegt werden kann. Inwieweit sich der Bundesrat beispielsweise bei der Pauschalierung durchsetzen kann, ist ungewiss. top agrar hält Sie auf dem Laufenden.

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