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Abschreibung, Pauschalierung, Solarparks und Co.: Die Abstimmung über das Wachstumschancengesetz hat begonnen​

Das für Landwirte wichtige Wachstumschancengesetz wird aktuell im Bundestag und -rat verhandelt. Gleichzeitig mehren sich kritische Stimmen an dem Gesetzentwurf. ​

Lesezeit: 4 Minuten

Wachstum, Investitionen und Innovationen: Mit dem Wachstumschancengesetzthat die Bundesregierung vor allem diese Ziele im Visier.Der erste Entwurf wurde diese Woche erstmals im Bundestag und gestern im Bundesrat diskutiert. Wir beantworten Ihnen:

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Darum geht es

Für Landwirte enthält das Paket aus rund 50 Einzelmaßnahmen viel Positives aber auch ein paar Einschnitte. Unter anderem soll es neue Grenzen für die Buchführungspflicht geben (statt 600.000, künftig 800.000 €/Jahr), den Pauschalierungssatz will die Regierung von 9 auf 8,4 % senken und die Sonderabschreibung von 20 auf 50 % anheben. Außerdem sieht der Entwurf eine befristete degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und eine Investitionszulage für Klimaschutz-Investitionen vor. Das Gesetz soll am 1.1.2024 in Kraft treten. Was die Regierung genau plant, lesen Sie hier: Heizungsgesetz, Abschreibung, Pauschalierung: Das könnte sich für Landwirte zum Jahreswechsel ändern

Was sagen die Verbände und der Bundesrat?

Der Bundesrat signalisierte grundsätzliche Unterstützung für das Vorhaben, kritisierte jedoch die finanzielle Belastung für die Haushalte der Länder und Kommunen. Diese sollen fast zwei Drittel der geplanten Ausgaben in Höhe von 7 Mrd. € jährlich tragen.

Auch der Deutsche Bauernverband, der Verband der Familienbetriebe Land und Forst, der Hauptverband landwirtschaftlicher Buchstellen e.V. (HLBS) und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sehen Verbesserungsbedarf. Sie kritisieren unter anderem, dass Landwirte von der Investitionsprämie für Klimaschutz ausgeschlossen werden.

Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, bezeichnet das als "inakzeptabel". Sollte Landwirten der Zugang zur Klimaschutz-Investitionsprämie verwehrt bleiben, fordern die Verbände im Gegenzug die Wiedereinführung der Tarifermäßigung. Mit dieser konnten Landwirte in den letzten Jahren, hohe Steuerforderungen mit Verlusten senken. Ende 2022 ist das Model ausgelaufen.

Des Weiteren sieht das Wachstumschancengesetz vor, den Pauschalierungssatz von 9 auf 8,4 % zu senken. Elverfeldt lehnt dies ab und argumentiert, dass die Berechnungsgrundlage für den Durchschnittssteuersatz systematische Fehler aufweist und kleine und mittlere Betriebe bewusst benachteiligt werden. Er fordert eine Korrektur und eine Erhöhung des Durchschnittssatzes. Mehr dazu finden Sie auch hier: Hat sich die Regierung verrechnet?

Elverfeldt macht sich außerdem für mehr Investitionsanreize in die Land- und Forstwirtschaft stark. Er schlägt vor, die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen von 200.000 auf 300.000 € anzuheben. Hintergrund:Seit dem 1.1.2021 können Sie mit einem Investitionsabzugsbetrag 50 % der Ausgaben für eine zukünftige Investition sofort und mit der Sonderabschreibung 20 % der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf absetzen. Allerdings dürfen das nur Betriebe mit einem Gewinn von bis zu 200.000 €/Wirtschaftsjahr. Wer mehr verdient, ist außen vor.

Die geplante Anhebung der Buchführungsgrenze auf 800.000 € begrüßen die Verbände. Bislangmüssen alle Betriebe, die einen Umsatz von mehr als 600.000 € erwirtschaften (netto) eine Buchführung erstellen (Buchführung nach dem Betriebsvermögensvergleich). Wer weniger Umsatz erzielt, kann auch die 13a-Methode anwenden oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Hier finden Sie mehr zu den Buchführungsmethoden: Nebenerwerbslandwirte: Welche Buchführung ist die beste?

Elverfeldt fordert jedoch die Regierung in diesem Zusammenhang auf, auch die Pauschalierungsgrenze anzuheben. Derzeit liegt diese bei 600.000 € Nettoumsatz pro Kalenderjahr, das heißt: Wer auf mehr Umsatz kommt, darf nicht mehr pauschalieren und muss seine Umsätze regulär versteuern.

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände betrifft die Steuernachteile für PV-Freiflächenanlagen. Aktuell können Landwirte bei einer Hofübergabe für Flächen mit Solarparks nicht die gleichen Steuervorteile wie für rein land- und forstwirtschaftliche Flächen nutzen. Experten warnen vor dieser Steuerbelastung, die vielen erst Jahre später bewusst wird. Lesen Sie dazu auch: Die Freiflächenanlage wird für uns zur Steuerbombe

Wie geht es jetzt weiter?

Die parlamentarischen Beratungen zum Wachstumschancengesetz haben bereits begonnen. Nach derzeitiger Planung sind die 2. und 3. Lesung im Bundestag für den 17. November 2023 vorgesehen. Im Dezember wird voraussichtlich der Bundesrat abschließend beraten und abstimmen.

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