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Sinkt der Pauschalierungssatz für Landwirte auf 8,4 %?​ ​

Die Regierung will offensichtlich den Pauschalierungssatz von 9,0 auf 8,4 % senken. Immerhin: Die Pauschalierungsgrenze könnte künftig bei 800.000 statt bei 600.000 € liegen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung will den Pauschalierungssatzzum 1.1.2024 von derzeit 9 auf 8,4 %senken. Das geht aus einem Gesetzesentwurf "zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachungen und Steuerfairness hervor".

Damit würde der Pauschalierungsvorteil um weitere 0,6%-Punkte fallen. Bereits zum 1.1.2023 hatte die Koalition den Satz von 9,5 auf 9 % reduziert. Vor ein paar Jahren lag er sogar noch bei 10,7 %.

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Noch ist nichts beschlossen

Die Bundesregierung muss den Pauschalierungssatz jährlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen, wenn es zu einer Über- oder Unterkompensation kommt. Die vorgeschlagene Reduktion ist das Ergebnis erster Berechnungen. Ob der Satz auch tatsächlich so vom Bundestag beschlossen wird, steht noch nicht fest.

Sollte die Regierung dem Vorschlag zustimmen, kann sich unter diesen Vorzeichen für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen. Vor allem Veredler, denen niedrige Preise schlechte Ergebnisse bescheren und die gleichzeitig vor einer Betriebsteilung stehen, um die Pauschalierungsgrenze einzuhalten, sollten die Situation neu bewerten.

Neue Grenze bei 800.000 Euro?

Dem Vernehmen nach, will die Regierung auch die Pauschalierungsgrenze neu ziehen – und zwar nicht mehr bei 600.000, sondern bei 800.000 € Umsatz. Betriebe mit einem Nettoumsatz von 800.000 €/Kalenderjahr dürften dann ab dem 1.1.2024 nicht mehr pauschalieren.

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