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Umsatzsteuer: Pauschalierungssatz soll auf 9 % sinken

Der Pauschalierungssatz bei der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft könnte Anfang 2023 erneut und dann auf 9 % sinken. Derzeit laufen dazu die Verhandlungen im Bundestag.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will den Pauschalierungssatz bei der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft von derzeit 9,5 % zum 1.1.2023 auf 9 % senken. Damit würde der Pauschalierungsvorteil um weitere 0,5%-Punkte fallen. Bereits zum 1.1.2022 hatte noch die alte Koalition den Satz von 10,7 % auf 9,5 % reduziert. Vor allem für Tierhalter ist dieser Schritt mit Verlusten verbunden.

Die Bundesregierung muss den Pauschalierungssatz jährlich überprüfen und ggf. anpassen, wenn es zu einer Über- oder Unterkompensation kommt. Die nun vorgeschlagene Reduktion beruht auf Berechnungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Derzeit finden dazu Verhandlungen im Bundestag statt.

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Veredler sollten Änderungen prüfen

Stimmt der Bundestag dem Vorschlag aus dem BMF und BMEL zu, kann sich unter diesen Vorzeichen für einige Betriebe ein Wechsel in die Regelbesteuerung lohnen. Vor allem Veredler, denen die niedrigen Preise schlechte Ergebnisse bescheren und die gleichzeitig vor einer Betriebsteilung stehen, um die neue Pauschalierungsgrenze von 600.000 € Umsatz pro Kalenderjahr (netto) einzuhalten, sollten die Situation noch einmal neu bewerten. Zudem ist der Aufwand für eine Betriebsteilung nicht zu unterschätzen.

Betriebe mit bis zu 600.000 € Jahresumsatz betroffen

Mit der Pauschalierung werden Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird die pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht. Diese Möglichkeit der Pauschalierung können seit der Neuregelung 2022 nur noch alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen.

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